Zivilrecht
Kaufrecht
Vorkauf
Entstehung des Vorkaufsrechts bei formbedürftigem Rechtsgeschäft – zwei Anknüpfungspunkte für die Form
Entstehung des Vorkaufsrechts bei formbedürftigem Rechtsgeschäft – zwei Anknüpfungspunkte für die Form
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B einigen sich mündlich über ein Vorkaufsrecht an As Grundstück. Als A einen formwirksamen Kaufvertrag mit C schließt, übt B sein Vorkaufsrecht durch notariell beurkundete Erklärung aus.
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Einordnung des Falls
Entstehung des Vorkaufsrechts bei formbedürftigem Rechtsgeschäft – zwei Anknüpfungspunkte für die Form
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Begründung des Vorkaufsrechts zwischen A und B oder die Ausübung des Vorkaufsrechts durch B könnten formbedürftig sein.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Formbedürftigkeit bereits bei Vertragsschluss spricht der Wortlaut des § 464 Abs. 1 S. 2 BGB.
Genau, so ist das!
3. Der Sinn und Zweck der Formvorschriften wie § 311b BGB spricht hingegen für die Formbedürftigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts.
Ja, in der Tat!
4. Nach beiden Ansichten ist der durch das Vorkaufsrecht entstehende Vertrag zwischen A und B unwirksam.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Martin.
2.2.2023, 20:15:57
Glaube die zweite Frage ist falsch.
Nora Mommsen
4.2.2023, 10:16:14
Hallo Martin., die zweite Frage zielt darauf ab, dass § 464 Abs. 1 S. 2 BGB von einer "für den Kaufvertrag bestimmten Form" spricht. Das indiziert, dass der entsprechende Vertrag formbedürftig sein könnte. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
kleinerPadawan
13.3.2023, 17:45:02
Ist eine der beiden Ansicht hier vorzugswürdig?
Nora Mommsen
14.3.2023, 12:28:09
Hallo kleiner Padawan, es macht keinen Unterschied. Gut ist natürlich, wenn man das Problem im Kopf hat und in einer entsprechenden Klausur klausurtaktisch agieren kann. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team