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eBay Versteigerung als Versteigerung iSd § 474 Abs. 2 S. 2 BGB?
eBay Versteigerung als Versteigerung iSd § 474 Abs. 2 S. 2 BGB?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Elektronikhändler E verkauft auf eBay gebrauchte Elektroartikel. K wittert, dass sie ein Schnäppchen ergattern kann und bietet auf eine Spielekonsole. Tatsächlich gibt K das höchste Gebot ab und erwirbt die Konsole zum Schnäppchenpreis von €8.
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Einordnung des Falls
eBay Versteigerung als Versteigerung iSd § 474 Abs. 2 S. 2 BGB?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K ist Verbraucherin (§ 13 BGB). E ist Unternehmer (§ 14 BGB). Der persönliche Anwendungsbereich der §§ 474 ff. BGB ist eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Auktion auf eBay ist eine Versteigerung (§ 156 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Da eine gebrauchte Sache versteigert wurde, greift die Bereichsausnahme des § 474 Abs. 2 S. 2 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
2.7.2022, 12:05:43
Ich versteh das mit dem Zuschlag noch nicht so ganz, E hat doch die Konsole verkauft. Oder hätte der Zuschlag von eBay als Plattform erfolgen müssen ?
Lukas_Mengestu
4.7.2022, 17:52:46
Hallo Blotgrim, der Zuschlag iSv § 156 BGB ist eine Handlung eines Auktionators. Das berühmte "zum ersten, zum zweiten, zum Dritten - verkauft an die Dame mit dem rosa Plüschrock in der zweiten Reihe". Auch wenn ebay mit dem Spruch "3,2,1 ... meins" wirbt, greift die Plattform/das Unternehmen nicht in den Vertragsschluss ein, erteilt also keinen Zuschlag. Vielmehr kommt der Vertrag ohne Beteiligung von ebay nach Ablauf der vom Verkäufer eingestellten Zeit mit dem Höchstbietenden zustande. Eines gesonderten von ebay erklärten Zuschlags bedarf es hierfür nicht. Ich hoffe, so wird es etwas verständlicher. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team