Einstellung in den Polizeidienst bei Tätowierungen

17. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Berliner B bewirbt sich im Sommer zur Herbstausbildungskampagne der Kriminalpolizei. Weil er an beiden Armen Tätowierungen trägt, wird seine Einstellung zur Ausbildung abgelehnt. B will noch zum Herbst die Ausbildung antreten. Er klagt und beantragt vorläufigen Rechtsschutz.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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