Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Formfreiheit und Grenzen

Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis

Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis

22. November 2024

4,8(3.798 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Kaffeeliebhaberin K möchte sich den Traum einer mobilen Kaffeebar erfüllen und sich dazu ein Kaffeemobil kaufen. K und V einigen sich mündlich über den Kauf eines Kaffeemobils zum Preis von €60.000.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. V und K können den Kaufvertrag (§ 433 BGB) formfrei abschließen.

Genau, so ist das!

Rechtsgeschäfte können grundsätzlich ohne Einhaltung einer Form abgeschlossen werden. Es gilt der Grundsatz der Formfreiheit, wonach ein Rechtsgeschäft auch mündlich, konkludent oder in Form von Gesten wirksam abgeschlossen werden kann. Nur im Ausnahmefall bedarf es der Einhaltung der Form. Dies ist der Fall, wenn das Gesetz ein Formerfordernis vorsieht oder die Parteien dies vereinbaren (§ 127 BGB). Mangels gesetzlich vorgeschriebener Form des Kaufvertrages und mangels vereinbarter Form seitens V und K gilt der Grundsatz der Formfreiheit.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

QUIG

QuiGonTim

27.9.2023, 11:52:12

Müsste hier nicht anstelle von

§ 127 BGB

§ 127 BGB

zitiert werden?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

27.9.2023, 15:32:59

Hi QuiGonTim,

§ 127 BGB

ist hier mit aufgenommen, weil sich dort eine Regelung zur "vereinbarten Form" findet. Die gesetzlichen Formvorschriften finden sich dann jeweils bei der entsprechenden Norm, zB Schriftform bei Kündigung (

§ 623 BGB

). Die Folgen, die ein Verstoß gegen ein gesetzliches Formerfordernis hat, ergeben sich dann wiederum aus § 125 BGB, auf den Du vielleicht mit Deiner Frage hinauswolltest :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen