Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis
Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis
4. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kaffeeliebhaberin K möchte sich den Traum einer mobilen Kaffeebar erfüllen und sich dazu ein Kaffeemobil kaufen. K und V einigen sich mündlich über den Kauf eines Kaffeemobils zum Preis von €60.000.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V und K können den Kaufvertrag (§ 433 BGB) formfrei abschließen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
27.9.2023, 11:52:12

Lukas_Mengestu
27.9.2023, 15:32:59
Hi QuiGonTim,
§ 127 BGBist hier mit aufgenommen, weil sich dort eine Regelung zur "vereinbarten Form" findet. Die gesetzlichen
Formvorschriftenfinden sich dann jeweils bei der entsprechenden Norm, zB Schriftform bei Kündigung (§ 623 BGB). Die Folgen, die ein Verstoß gegen ein gesetzliches Formerfordernis hat, ergeben sich dann wiederum aus § 125 BGB, auf den Du vielleicht mit Deiner Frage hinauswolltest :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team