Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Formfreiheit und Grenzen

Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis

Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Kaffeeliebhaberin K möchte sich den Traum einer mobilen Kaffeebar erfüllen und sich dazu ein Kaffeemobil kaufen. K und V einigen sich mündlich über den Kauf eines Kaffeemobils zum Preis von €60.000.

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Einordnung des Falls

Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. V und K können den Kaufvertrag (§ 433 BGB) formfrei abschließen.

Genau, so ist das!

Rechtsgeschäfte können grundsätzlich ohne Einhaltung einer Form abgeschlossen werden. Es gilt der Grundsatz der Formfreiheit, wonach ein Rechtsgeschäft auch mündlich, konkludent oder in Form von Gesten wirksam abgeschlossen werden kann. Nur im Ausnahmefall bedarf es der Einhaltung der Form. Dies ist der Fall, wenn das Gesetz ein Formerfordernis vorsieht oder die Parteien dies vereinbaren (§ 127 BGB). Mangels gesetzlich vorgeschriebener Form des Kaufvertrages und mangels vereinbarter Form seitens V und K gilt der Grundsatz der Formfreiheit.
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