Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis
Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kaffeeliebhaberin K möchte sich den Traum einer mobilen Kaffeebar erfüllen und sich dazu ein Kaffeemobil kaufen. K und V einigen sich mündlich über den Kauf eines Kaffeemobils zum Preis von €60.000.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundsätzlich Privatautonomie; kein Formerfordernis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V und K können den Kaufvertrag (§ 433 BGB) formfrei abschließen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
27.9.2023, 11:52:12
Lukas_Mengestu
27.9.2023, 15:32:59
Hi QuiGonTim,
§ 127 BGBist hier mit aufgenommen, weil sich dort eine Regelung zur "vereinbarten Form" findet. Die gesetzlichen Formvorschriften finden sich dann jeweils bei der entsprechenden Norm, zB Schriftform bei Kündigung (
§ 623 BGB). Die Folgen, die ein Verstoß gegen ein gesetzliches Formerfordernis hat, ergeben sich dann wiederum aus § 125 BGB, auf den Du vielleicht mit Deiner Frage hinauswolltest :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team