Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)
1 Fall Feststellungsklage: Sicherungsanordnung
1 Fall Feststellungsklage: Sicherungsanordnung
27. August 2025
20 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Eine Verordnung der Gemeinde G bestimmt für Bezirk B, dass dort Prostitution verboten ist. Sexarbeiter P meint, „seine Straße“ sei davon nicht betroffen. Dies will er gerichtlich feststellen lassen. Er klagt und stellt einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO.
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