Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Missachtung Ermessensreduzierung auf Null (Fall 2)
Missachtung Ermessensreduzierung auf Null (Fall 2)
17. November 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Trotz intensiver Bemühungen konnte F, die kein Obdach hat, keine Unterkunft für den Winter finden. Die städtischen Notunterkünfte in Berlin sind überfüllt. F wendet sich an die zuständige Polizeibehörde P und verlangt eine Einweisung in eine leerstehende Privatwohnung. P prüft Fs Anliegen und weist es zurück.
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