Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungskompetenzen

Grundfall: Abweichungskompetenz der Länder (Art. 72 Abs. 3 GG) - Hochschulzulassung

Grundfall: Abweichungskompetenz der Länder (Art. 72 Abs. 3 GG) - Hochschulzulassung

30. August 2025

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Das Land L erlässt das „Anspruchsvollere-Unis-Gesetz“ (AUG), nach dem Studieninteressierte in L zusätzlich zur Hochschulzulassung eine spezielle Zulassungsprüfung absolvieren müssen. Allerdings existiert bereits ein Hochschulzulassungsgesetz des Bundes, das die Voraussetzungen der Hochschulzulassung regelt.

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