Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärung bei unberechtigter Annahmeverweigerung (Zugangsvereitelung)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S will seinem Vermieter V kündigen. Er teilt dies dem V auch telefonisch mit. Die Kündigung muss bis zum 3. des Monats erklärt werden. S will sichergehen und schickt sie als Einschreiben mit Rückschein. Postbote P will sie V am 2.3. zustellen, V verweigert die Annahme.
Einordnung des Falls
Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärung bei unberechtigter Annahmeverweigerung (Zugangsvereitelung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung ist in den Machtbereich des V gelangt.
Nein, das trifft nicht zu!
2. V muss sich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so behandeln lassen, als sei ihm die Kündigung im Zeitpunkt der Annahmeverweigerung zugegangen.
Ja!