Willenserklärung als private Willensäußerung (Abgabe der Stimme bei der Bundestagswahl)


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Lernplan ZR Kleiner Schein (100%)

F gibt ihre Stimme zur Bundestagswahl ab.

Einordnung des Falls

Willenserklärung als private Willensäußerung (Abgabe der Stimme bei der Bundestagswahl)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Stimmabgabe ist eine Willenserklärung.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein, das trifft nicht zu!

Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtet ist (Begründung, Änderung oder Beendigung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses). Keine privaten Willensäußerungen sind öffentlich-rechtliche Erklärungen von Behörden (z.B. Baugenehmigung) oder Willensäußerungen von Privaten in öffentlichen Angelegenheiten. Die Ausübung des Wahlrechts bei der Bundestagswahl ist eine private Willensäußerung in öffentlichen Angelegenheiten.

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