Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Rechtsgeschäftsähnliche Handlung (Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB)
Rechtsgeschäftsähnliche Handlung (Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB)
26. August 2025
55 Kommentare
4,6 ★ (201.786 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G hat gegen S einen fälligen Anspruch auf Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB). Da S immer noch nicht gezahlt hat, fordert G ihn auf, zu zahlen. Er will den S aber nicht gleich in Verzug setzen, weil er das unhöflich fände.
Diesen Fall lösen 67,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!