Öffentliches Recht
Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Abhören (Maßnahme von innen nach Anbringen von Lauschern) (Lauschangriff)
Abhören (Maßnahme von innen nach Anbringen von Lauschern) (Lauschangriff)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei vermutet, dass M und F einen großen Raubüberfall planen. Um Details zur Tatausführung schon im Vorhinein herauszufinden, um damit die Tat verhindern zu können, bringt sie in deren Wohnung einige Wanzen zum Abhören der Gespräche an.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abhören (Maßnahme von innen nach Anbringen von Lauschern) (Lauschangriff)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG ist eröffnet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Anbringen von technischen Abhörgeräten stellt einen Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG dar.
Ja, in der Tat!
3. Der Eingriff, der mit dem Einsatz von technischen Mitteln zur akustischen Überwachung von Wohnungen verbunden ist, unterliegt den gleichen Anforderungen wie sonstige Eingriffe in Art. 13 Abs. 1 GG.
Nein!
4. Der persönliche Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG ist eröffnet.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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