Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Ermessen: Beispiel 1 (§ 48 Abs. 1 VwVfG)
Ermessen: Beispiel 1 (§ 48 Abs. 1 VwVfG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat von der Baubehörde B eine Baugenehmigung erhalten. Als diese bestandskräftig wird, fängt A mit dem Hausbau an. Nun fällt B auf, dass die Baugenehmigung rechtswidrig ist. Sachbearbeiter S fragt sich, ob B die Genehmigung zurücknehmen muss.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ermessen: Beispiel 1 (§ 48 Abs. 1 VwVfG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verwaltung kann immer frei entscheiden, ob und wie sie handelt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob B die Baugenehmigung zurücknehmen muss, richtet sich nach § 48 VwVfG.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Praetor
1.7.2022, 23:31:13
Die Frage-Antwort-Formulierung von muss zu kann ist auf jeden Fall verbesserungswürdig, das würde in der Subsumtion vermutlich angestrichen werden. Sonst aber eine schöne Ergänzung des AT-Stoffs!
Nora Mommsen
8.7.2022, 12:54:55
Hallo Preator, danke für dein Feedback! Inwiefern findest du es verbesserungswürdig? Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Praetor
8.7.2022, 19:39:00
Es ist gefragt, ob er die Genehmigung zurücknehmen „Muss“, und ob §48 die richtige Norm ist, was die Antwort bejaht. Die Norm ist aber im Gegensatz zur gebundenen Rechtsfolge der Frageformulierung mit „kann“ eine Ermessensnorm. Das finde ich unsauber.
Daniel
16.7.2022, 16:13:53
Sehe es wie Praetor. Ein Fall in einem anderen Unterkapitel hatte eine Waffenerlaubnis zum Gegenstand. § 45 I WaffG würde sich m.E. anbieten, um die gebundene Entscheidung einer
Behördezur Rücknahme eines VA zu thematisierten.
MLena
12.8.2022, 11:17:07
Ich sehe das anders, es ist ja bewusst die Formulierung gewählt "OB die
Behördedie Genehmigung zurücknehmen muss" und genau das ist ja auch in 48 geregelt. Wenn da stehen würde "DASS die
Behördedie Genehmigung zurücknehmen muss", wäre das natürlich falsch formuliert, denn sie muss eben nicht. Die Frage bezieht sich ja nur darauf, wo die Regelung zu finden ist und nicht darauf, was der Inhalt der Regelung ist