Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Ermessen: Beispiel 2 (Platzverweis)
Ermessen: Beispiel 2 (Platzverweis)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A leitet eine Kundgebung in der niedersächsischen Gemeinde G. Störenfried S wirft Eier auf eine Rednerin. A ist der Meinung, die anwesende Polizeibeamte P sei nach § 17 Abs. 1 S. 1 NPOG dazu verpflichtet, S einen Platzverweis zu erteilen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ermessen: Beispiel 2 (Platzverweis)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Tatbestand des § 17 Abs. 1 S. 1 NPOG ist erfüllt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. P ist verpflichtet, einen Platzverweis gegenüber S auszusprechen, wenn es sich hierbei um eine gebundene Entscheidung handelt.
Genau, so ist das!
3. Bei der Erteilung eines Platzverweises handelt es sich um eine gebundene Entscheidung. P muss deswegen entsprechend handeln.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!