Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Wahl des Versammlungsortes (Grundfall)
Wahl des Versammlungsortes (Grundfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
"Fridays For Future" Berlin möchte eine Demonstration im Tiergarten abhalten, um auf den schlechten Erhaltungszustand von Stadtwäldern aufmerksam zu machen. Die zuständige Versammlungsbehörde will "ihren" Tiergarten freihalten und verweist FFF auf die angrenzende Tiergartenstraße.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wahl des Versammlungsortes (Grundfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Versammlung liegt vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Art. 8 Abs. 1 GG gewährt ein Recht darauf, über den Ort der Versammlung zu bestimmen.
Ja, in der Tat!
3. Die Wahl des Berliner Tiergartens als Versammlungsort ist von der Versammlungsfreiheit der Versammlungsteilnehmer und -veranstalter von "Fridays For Future" Berlin erfasst.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.