Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Wahl des Versammlungsortes (Gemeingebrauch)
Wahl des Versammlungsortes (Gemeingebrauch)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Verein Freie Körperkultur (V) will eine Diskussion über zerstörerische Schönheitsideale anstoßen. Er meldet eine Nackt-Versammlung auf der Frankfurter Allee an. Die Versammlungsbehörde fürchtet Verkehrschaos und verlangt von V eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wahl des Versammlungsortes (Gemeingebrauch)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Versammlung liegt vor.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Art. 8 Abs. 1 GG gewährt ein Recht darauf, über den Ort der Versammlung zu bestimmen.
Genau, so ist das!
3. Die Anforderung der Behörde an V, eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis vorzulegen, ist eine zulässige Einschränkung der Wahl des Versammlungsorts.
Nein, das trifft nicht zu!
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