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Corona: Milderes Mittel als Versammlungsverbot

29. März 2026

22 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A meldet am 10.04.2020 eine Versammlung von 50 Personen gegen Corona-Beschränkungen für den 18.04.2020 an. Nach der BWCoronaVO sind Versammlungen verboten, die Erteilung einer Ausnahme vom Verbot steht im Ermessen der Behörde. Die Behörde verweist A pauschal auf das Verbot.

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