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Corona: Milderes Mittel als Versammlungsverbot

einfach
schwer
27. Juni 2026
24 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A meldet am 10.04.2020 eine Versammlung von 50 Personen gegen Corona-Beschränkungen für den 18.04.2020 an. Nach der BWCoronaVO sind Versammlungen verboten, die Erteilung einer Ausnahme vom Verbot steht im Ermessen der Behörde. Die Behörde verweist A pauschal auf das Verbot.

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