Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Rückgriff des Sicherungsgebers
Grundfall zur Bürgschaft (Kein Erlöschen der Forderung)
Grundfall zur Bürgschaft (Kein Erlöschen der Forderung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S mietet von G eine Wohnung. Für die Mietzahlungen bürgt B. Es kommt zum Zahlungsausfall. B zahlt daraufhin den ausstehenden Betrag. B will von S ihr Geld zurück.
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Einordnung des Falls
Grundfall zur Bürgschaft (Kein Erlöschen der Forderung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B steht ein Rückgriffsanspruch gegen S allein aus dem zwischen ihr und S bestehenden Schuldverhältnis zu.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 774 Abs. 1 BGB lässt einen neuen Rückgriffsanspruch des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner entstehen, da die Schuld gegen den Gläubiger mit der Zahlung des Bürgen erloschen ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
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