Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Klage begründet (Klage + Hilfsaufrechnung + unbedingte Widerklage)
Klage begründet (Klage + Hilfsaufrechnung + unbedingte Widerklage)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B (€2.500). B hat eine Gegenforderung (€4.000). Er bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise auf (€2.500). Zudem erhebt er Hilfswiderklage (€2.500) falls keine Aufrechnung stattfindet und daneben unbedingte Widerklage (€1.500). Die Klage- und die Gegenforderung bestehen.
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Einordnung des Falls
Klage begründet (Klage + Hilfsaufrechnung + unbedingte Widerklage)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In die Entscheidungsgründe sind hier die Klage, die Hilfswiderklage und die unbedingte Widerklage aufzunehmen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die nur hilfsweise erklärte Aufrechnungserklärung des B ist zulässig (§ 388 S. 2 BGB).
Ja!
3. Durch die Hilfsaufrechnung wird die Klage des K unbegründet.
Genau, so ist das!
4. Ist die unbedingte Widerklage zulässig.
Ja, in der Tat!
5. Da die Gegenforderung in voller Höhe besteht, ist die unbedingte Widerklage begründet.
Ja!
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