Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Fuckparade – ist das noch eine grundrechtlich geschützte Versammlung? („Fuckparade“)
Fuckparade – ist das noch eine grundrechtlich geschützte Versammlung? („Fuckparade“)
19. August 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (65.357 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Veranstalter A meldet bei Polizeipräsidentin P in Berlin die „Fuckparade“ als Versammlung an. Geplant sind Wagen mit Techno-Musik und Bannern gegen die Kulturpolitik der Stadt. Flyer und Podiumsdiskussion gehören zum Programm. P meint, die Veranstaltung sei keine Versammlung.
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