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Fuckparade – ist das noch eine grundrechtlich geschützte Versammlung? („Fuckparade“)

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer
20. Juni 2026
13 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Veranstalter A meldet bei Polizeipräsidentin P in Berlin die „Fuckparade“ als Versammlung an. Geplant sind Wagen mit Techno-Musik und Bannern gegen die Kulturpolitik der Stadt. Flyer und Podiumsdiskussion gehören zum Programm. P meint, die Veranstaltung sei keine Versammlung.

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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