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Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Eigentums- und Grundbuchfähigkeit der GbR
Eigentums- und Grundbuchfähigkeit der GbR
29. April 2025
13 Kommentare
4,8 ★ (15.529 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C sind Gesellschafter der im Geschäftsverkehr aktiven X-GbR, die auch im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Die Gesellschafter möchten ein Grundstück erwerben. Sie fragen sich, ob die GbR selbst Eigentum hieran erwerben kann, oder ob die Gesellschafter als Gesamthand Eigentum erwerben.
Diesen Fall lösen 75,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eigentums- und Grundbuchfähigkeit der GbR
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Außen-GbR ist uneingeschränkt rechtsfähig.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die X-GbR kann selbst Eigentümerin des Grundstücks sein und im Grundbuch als solche eingetragen werden.
Ja!
3. Als Eigentümer im Grundbuch wird allein die X-GbR eingetragen. Die GbR-Gesellschafter werden nicht eingetragen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
notwesanderson
13.12.2021, 18:30:40
Ehre
🦊²
17.1.2023, 21:26:28
Hi, eine
Erbengemeinschaftals Beispiel einer Innen-GbR dürfte falsch sein? Die
Erbengemeinschaftentsteht Kraft Gesetzes, wohingegen es zur Gründung der (Innen-)GbR ja stets der Rechtsgeschäftliche Betätigung der Gesellschafter bedarf, § 705 BGB. Liebe Grüße

Nora Mommsen
18.1.2023, 18:44:10
Hallo Fuchs², danke für deinen aufmerksamen Hinweis. Tatsächlich können
Erbengemeinschaften, wenn sie sich z.B. zur fortgesetzten Verwaltung des Erbes statt der Auseinandersetzung entschieden haben eine Innen-GbR bilden. Bis dahin ist die
Erbengemeinschaftaber eine
Gesamthandsgemeinschaftwie von dir richtig angeführt. Wir haben nun ein anderes Beispiel ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Blackpanther
13.10.2023, 15:29:26
Ein Update der Aufgabe im Hinblick auf das MoPeG wäre super!

Lukas_Mengestu
13.10.2023, 18:32:19
Hi Blackpanther, wir sind bereits daran die entsprechenden Änderungen zusammenzustellen. Sie gehen dann mit der Gesetzesänderung im Januar live :-) Nach der neuen Gesetzeslage ist dann auch die Eintragung der GbR im Grundbuch selbst möglich, sofern sie sich zuvor im neu geschaffenen Gesellschaftsregister registriert hat (eGbR). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
D34
2.2.2024, 19:51:59
Die Aufgabe ist leider noch nicht an die neue Rechtslage angepasst.