+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A, B und C sind Gesellschafter der im Geschäftsverkehr aktiven X-GbR. Die Gesellschafter möchten ein Grundstück erwerben. Sie fragen sich, ob die GbR selbst Eigentum hieran erwerben kann, oder ob die Gesellschafter als Gesamthand Eigentum erwerben.

Einordnung des Falls

Eigentums- und Grundbuchfähigkeit der GbR

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die GbR ist uneingeschränkt rechtsfähig.

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Nein, das trifft nicht zu!

Die Rechtsfähigkeit der GbR war lange Zeit sehr umstritten. Nach einem Grundsatz-Urteil des BGH und der heute herrschenden Lehre ist die Rechtsfähigkeit für die Außen-GbR anerkannt.. Eine Außen-GbR ist eine GbR, die im Geschäftsverkehr werbend auftritt. Eine Außen-GbR kann also selbst Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Auch der Gesetzgeber hat die Rechtsfähigkeit der Außen-GbR mittlerweile normiert, was sich etwa in § 899a BGB, § 47 Abs. 2 GBO und § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO zeigt. Die Innen-GbR ist demgegenüber nicht rechtsfähig (Beispiel: Praxisgemeinschaft).

2. Die X-GbR kann selbst Eigentümerin des Grundstücks sein und im Grundbuch als solche eingetragen werden.

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Ja!

Als Außen-GbR ist die X-GbR rechtsfähig und kann als solche selbst Trägerin des Grundstückseigentums sein. Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR war die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR weiterhin umstritten. Der BGH hat dann die Grundbuchfähigkeit der GbR anerkannt (BGH NJW 2009, 594). Der Gesetzgeber bestätigte dies durch Einfügung des § 899a BGB und des § 47 Abs. 2 GBO. Das materiell-rechtlich bestehende Eigentum ist damit auch formell grundbuchfähig. Das eingetragene Eigentum steht der GbR als Gesellschaft zu und ist unabhängig von einem Wechsel im Gesellschafterbestand.

3. Als Eigentümer im Grundbuch wird allein die X-GbR eingetragen. Die GbR-Gesellschafter werden nicht eingetragen.

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Nein, das ist nicht der Fall!

§ 47 Abs. 2 GBO bestimmt: "Soll ein Recht für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen werden, so sind auch deren Gesellschafter im Grundbuch einzutragen."

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KE

KellyMonaco

13.12.2021, 18:30:40

Ehre

🦊²

🦊²

17.1.2023, 21:26:28

Hi, eine Erbengemeinschaft als Beispiel einer Innen-GbR dürfte falsch sein? Die Erbengemeinschaft entsteht Kraft Gesetzes, wohingegen es zur Gründung der (Innen-)GbR ja stets der Rechtsgeschäftliche Betätigung der Gesellschafter bedarf, § 705 BGB. Liebe Grüße

Nora Mommsen

Nora Mommsen

18.1.2023, 18:44:10

Hallo Fuchs², danke für deinen aufmerksamen Hinweis. Tatsächlich können Erbengemeinschaften, wenn sie sich z.B. zur fortgesetzten Verwaltung des Erbes statt der Auseinandersetzung entschieden haben eine Innen-GbR bilden. Bis dahin ist die Erbengemeinschaft aber eine Gesamthandsgemeinschaft wie von dir richtig angeführt. Wir haben nun ein anderes Beispiel ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Blackpanther

Blackpanther

13.10.2023, 15:29:26

Ein Update der Aufgabe im Hinblick auf das MoPeG wäre super!

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

13.10.2023, 18:32:19

Hi Blackpanther, wir sind bereits daran die entsprechenden Änderungen zusammenzustellen. Sie gehen dann mit der Gesetzesänderung im Januar live :-) Nach der neuen Gesetzeslage ist dann auch die Eintragung der GbR im Grundbuch selbst möglich, sofern sie sich zuvor im neu geschaffenen Gesellschaftsregister registriert hat (eGbR). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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