Eigentums- und Grundbuchfähigkeit der GbR
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C sind Gesellschafter der im Geschäftsverkehr aktiven X-GbR. Die Gesellschafter möchten ein Grundstück erwerben. Sie fragen sich, ob die GbR selbst Eigentum hieran erwerben kann, oder ob die Gesellschafter als Gesamthand Eigentum erwerben.
Einordnung des Falls
Eigentums- und Grundbuchfähigkeit der GbR
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die GbR ist uneingeschränkt rechtsfähig.
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Nein, das trifft nicht zu!
2. Die X-GbR kann selbst Eigentümerin des Grundstücks sein und im Grundbuch als solche eingetragen werden.
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Ja!
3. Als Eigentümer im Grundbuch wird allein die X-GbR eingetragen. Die GbR-Gesellschafter werden nicht eingetragen.
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Nein, das ist nicht der Fall!
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KellyMonaco
13.12.2021, 18:30:40
Ehre
🦊²
17.1.2023, 21:26:28
Hi, eine Erbengemeinschaft als Beispiel einer Innen-GbR dürfte falsch sein? Die Erbengemeinschaft entsteht Kraft Gesetzes, wohingegen es zur Gründung der (Innen-)GbR ja stets der Rechtsgeschäftliche Betätigung der Gesellschafter bedarf, § 705 BGB. Liebe Grüße

Nora Mommsen
18.1.2023, 18:44:10
Hallo Fuchs², danke für deinen aufmerksamen Hinweis. Tatsächlich können Erbengemeinschaften, wenn sie sich z.B. zur fortgesetzten Verwaltung des Erbes statt der Auseinandersetzung entschieden haben eine Innen-GbR bilden. Bis dahin ist die Erbengemeinschaft aber eine Gesamthandsgemeinschaft wie von dir richtig angeführt. Wir haben nun ein anderes Beispiel ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Blackpanther
13.10.2023, 15:29:26
Ein Update der Aufgabe im Hinblick auf das MoPeG wäre super!

Lukas_Mengestu
13.10.2023, 18:32:19
Hi Blackpanther, wir sind bereits daran die entsprechenden Änderungen zusammenzustellen. Sie gehen dann mit der Gesetzesänderung im Januar live :-) Nach der neuen Gesetzeslage ist dann auch die Eintragung der GbR im Grundbuch selbst möglich, sofern sie sich zuvor im neu geschaffenen Gesellschaftsregister registriert hat (eGbR). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team