Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Eigentums- und Grundbuchfähigkeit der GbR
Eigentums- und Grundbuchfähigkeit der GbR
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C sind Gesellschafter der im Geschäftsverkehr aktiven X-GbR, die auch im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Die Gesellschafter möchten ein Grundstück erwerben. Sie fragen sich, ob die GbR selbst Eigentum hieran erwerben kann, oder ob die Gesellschafter als Gesamthand Eigentum erwerben.
Diesen Fall lösen 73,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eigentums- und Grundbuchfähigkeit der GbR
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die GbR ist uneingeschränkt rechtsfähig.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die X-GbR kann selbst Eigentümerin des Grundstücks sein und im Grundbuch als solche eingetragen werden.
Ja!
3. Als Eigentümer im Grundbuch wird allein die X-GbR eingetragen. Die GbR-Gesellschafter werden nicht eingetragen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
notwesanderson
13.12.2021, 18:30:40
Ehre
🦊²
17.1.2023, 21:26:28
Hi, eine Erbengemeinschaft als Beispiel einer Innen-
GbRdürfte falsch sein? Die Erbengemeinschaft entsteht Kraft Gesetzes, wohingegen es zur Gründung der (Innen-)
GbRja stets der Rechtsgeschäftliche Betätigung der Gesellschafter bedarf, § 705 BGB. Liebe Grüße
Nora Mommsen
18.1.2023, 18:44:10
Hallo Fuchs², danke für deinen aufmerksamen Hinweis. Tatsächlich können Erbengemeinschaften, wenn sie sich z.B. zur fortgesetzten Verwaltung des Erbes statt der Auseinandersetzung entschieden haben eine Innen-
GbRbilden. Bis dahin ist die Erbengemeinschaft aber eine Gesamthandsgemeinschaft wie von dir richtig angeführt. Wir haben nun ein anderes Beispiel ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Blackpanther
13.10.2023, 15:29:26
Ein Update der Aufgabe im Hinblick auf das MoPeG wäre super!
Lukas_Mengestu
13.10.2023, 18:32:19
Hi Blackpanther, wir sind bereits daran die entsprechenden Änderungen zusammenzustellen. Sie gehen dann mit der Gesetzesänderung im Januar live :-) Nach der neuen Gesetzeslage ist dann auch die Eintragung der
GbRim Grundbuch selbst möglich, sofern sie sich zuvor im neu geschaffenen Gesellschaftsregister registriert hat (e
GbR). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
D34
2.2.2024, 19:51:59
Die Aufgabe ist leider noch nicht an die neue Rechtslage angepasst.
Christian Quaritsch
3.4.2024, 22:01:52
Die Frage ist missverständlich. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nach dem MoPeG gerade nicht „unbeschränkt“ rechtsfähig. Vielmehr ist die
Innengesellschaftauch weiterhin nicht rechtsfähig und die nur die Außen-
GbRrechtsfähig (vgl. § 705 Abs. 2 BGB). Die Frage oder die Antwort müsste m.E. angepasst werden.
Christian Quaritsch
3.4.2024, 22:04:45
Mithin wird auch § 705 Abs. 2 BGB in der Aufgabe falsch zitiert, denn die Zitierung von Satz 1 suggeriert, dass es einen Satz 2 gibt, was nicht stimmt.