Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen
Grundfall: Realhandeln
Grundfall: Realhandeln
13. Juni 2023
1 Kommentar
4,8 ★ (7.971 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Vereinigung „Rightlingen“ veranstaltet von Ausschreitungen geprägte Demos. Im Vorfeld jeder Demo hängt der Gemeinderat der niedersächsischen Gemeinde G Plakate auf, auf denen er vor den Demos warnt. Versammlungsleiter R will, dass G zukünftig keine Plakate mehr aufhängt.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Realhandeln
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Könnte R einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch gegen die Gemeinde haben?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat der vorbeugende Unterlassungsanspruch einen komplett anderen Tatbestand, als der „schlichte“ Abwehranspruch?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Besteht ine Besonderheit des vorbeugenden Unterlassungsanspruchs darin, dass eine Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr vorgetragen werden muss?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Findet Nemo Tenetur
2.2.2025, 22:17:06
Wieso ist (vorbeugender) in Klammern? Gibt es auch einen nicht-vorbeugenden Unterlassungsanspruch? Und was wäre der Unterschied zum Abwehranspruch?