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Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei Realhandeln der Verwaltung
Sachverhalt
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Konkret drohender Verwaltungsakt – vorbeugender Unterlassungsanspruch
Die zuständige Behörde B teilt Gastwirtin W mit, dass sie beabsichtigt, ihre Gaststättenerlaubnis zu widerrufen. Da W sich zur Zeit finanziell gerade so über Wasser hält, wäre bereits ein Tag, an dem sie ihre Kneipe nicht öffnet, ein großes Problem für sie. Sie will, dass B den Widerruf gar nicht erst erlässt.
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch bei Nutzung einer privaten Grünfläche durch die Gemeinde
Die Gemeinde G hat kurzfristig eine Grünfläche der A genutzt, um dort Corona-Tests durchzuführen, weil das daneben liegende Testzentrum überlastet war. A will, dass G dies in Zukunft unterlässt. Es gibt keine Rechtsgrundlage für Gs Handeln.