Zivilrecht

Sachenrecht

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen

Nach Veräußerung keine Vereinbarung über Anwartschaftsrecht mehr möglich

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Nach Veräußerung keine Vereinbarung über Anwartschaftsrecht mehr möglich

22. Mai 2026

14 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

S erwirbt von H einen wertvollen Ring unter Eigentumsvorbehalt. S veräußert den Ring unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts an K (01.04.). Am 03.04. vereinbaren S und H nun allerdings, dass der Ring noch weitere Forderungen sichern soll (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

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