Zivilrecht

Sachenrecht

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen

Nach Veräußerung keine Vereinbarung über Anwartschaftsrecht mehr möglich

Nach Veräußerung keine Vereinbarung über Anwartschaftsrecht mehr möglich

16. August 2025

13 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

S erwirbt von H einen wertvollen Ring unter Eigentumsvorbehalt. S veräußert den Ring unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts an K (01.04.). Am 03.04. vereinbaren S und H nun allerdings, dass der Ring noch weitere Forderungen sichern soll (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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