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Gutgläubiger Ersterwerb der Anwartschaft
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Kein gutgläubiger Zweiterwerb einer nicht existierenden Anwartschaft
L leiht sich von E deren Ausgabe von „Jurafuchs – Die zwei Staatsexamen“. Gegenüber K erklärt sie, sie habe es von E unter Eigentumsvorbehalt erworben und könne K deshalb nur ihr Anwartschaftsrecht übertragen. K willigt ein. Kurz darauf fordert E das Buch von L und K heraus.
Gutgläubiger Zweiterwerb vom Nichtberechtigten
E leiht sich von L deren Ausgabe von „Jurafuchs – Die Rückkehr der Prüfungsergebnisse“, die L unter Eigentumsvorbehalt von B erworben hat. Da E nun dringend Geld braucht, einigt sie sich mit dem gutgläubigen G darauf, dass sie ihm „ihr“ Anwartschaftsrecht an dem Buch überträgt und übergibt ihm das Buch.