Gutgläubiger Ersterwerb der Anwartschaft
4. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Z leiht sich von E dessen Exemplar von „Jurafuchs – Die Gefährten“. Am 01.01. veräußert er dieses unter Eigentumsvorbehalt an die gutgläubige A. Am 09.02. erfährt A, dass das Buch in Wahrheit E gehört. Am 01.03. zahlt sie die letzte Rate an Z.
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Einordnung des Falls
Gutgläubiger Ersterwerb der Anwartschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A erwirbt am 01.01. nach § 929 S. 1 BGB ein Anwartschaftsrecht an dem Buch.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat am 01.01. aber gutgläubig ein Anwartschaftsrecht an dem Buch erworben (§§ 929 S. 1, 932 BGB).
Ja!
3. Der Eigentumserwerb scheitert aber daran, dass A noch vor Bezahlung der letzten Rate bösgläubig wurde.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
antonia2406
20.11.2024, 14:58:21
Wieso wird der gutgläubige Erwerb vom AWR nicht analog angewandt?
Tobias Baumgarten
19.2.2025, 23:40:15
Gilt der Schutz des gutgläubigen Erwerbs des
Anwartschaftsrechts denn grundsätzlich ab der ersten Rate oder gibt es hier auch eine Abwägung? Um es einmal zu überspitzen: wären bspw. 120 Monatsraten vereinbart und der Erwerber hätte er eine Rate gezahlt und würde dann vom Mangel der Veräußerungsberechtigung erfahren. Wäre sein guter Glaube dennoch geschützt, obwohl noch 119 Raten ausstehen?