Gutgläubiger Ersterwerb der Anwartschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Z leiht sich von E dessen Exemplar von „Jurafuchs – Die Gefährten“. Am 01.01. veräußert er dieses unter Eigentumsvorbehalt an die gutgläubige A. Am 09.02. erfährt A, dass das Buch in Wahrheit E gehört. Am 01.03. zahlt sie die letzte Rate an Z.
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Einordnung des Falls
Gutgläubiger Ersterwerb der Anwartschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A erwirbt am 01.01. nach § 929 S. 1 BGB analog ein Anwartschaftsrecht an dem Buch.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat am 01.01. aber gutgläubig ein Anwartschaftsrecht an dem Buch erworben (§§ 929 S. 1, 932 BGB).
Ja!
3. Der Eigentumserwerb scheitert aber daran, dass A noch vor Bezahlung der letzten Rate bösgläubig wurde.
Nein, das ist nicht der Fall!
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