Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Wirkung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz (§ 369 HGB, § 51 Nr. 3 InsO)
Wirkung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz (§ 369 HGB, § 51 Nr. 3 InsO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Papierdepot AG hält die in ihrem Besitz befindlichen Inhaberpapiere der Eigentümerin E-OHG wegen einer fälligen Forderung aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft zurück. Aufgrund der finanziellen Belastung der Coronakrise wird die E-OHG zahlungsunfähig und über ihr Vermögen wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wirkung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz (§ 369 HGB, § 51 Nr. 3 InsO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Papierdepot AG könnte gegenüber der E-OHG ein Zurückbehaltungsrecht an den Wertpapieren aus § 369 Abs. 1 S. 1 HGB haben.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die E-OHG und die Papierdepot AG sind Kaufleute (§ 369 Abs. 1 S. 1 HGB).
Genau, so ist das!
3. Die Papierdepot AG hat mit Willen der E-OHG Besitz an einer beweglichen Sache oder einem Wertpapier der E-OHG (§ 369 Abs. 1 S. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
4. Die Wertpapiere sind Teil der Insolvenzmasse der E-OHG (§ 35 Abs. 1 InsO). Die Papierdepot AG muss sie dem Insolvenzverwalter herausgeben und ist auf die Quote angewiesen.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!