Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Gesamtstrafenbildung mit im Ausland begangener Tat
Gesamtstrafenbildung mit im Ausland begangener Tat
15. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Franzose F wird für einen Raub in Deutschland verurteilt. Diesen beging er, bevor er wegen anderer Raubüberfälle in Frankreich vor französischen Gerichten verurteilt wurde. Das Tatgericht nimmt in der Strafzumessung aufgrund der Verurteilungen im Ausland einen „Härteausgleich“ vor, um „dem Gedanken des § 55 StGB Rechnung zu tragen“.
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