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Gesamtstrafenbildung mit im Ausland begangener Tat
Sachverhalt
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Versagung der Aussetzung zur Bewährung, § 56 StGB
Der reuige A wird wegen eines Raubes, der acht Jahre zurückliegt, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Laut Urteil komme eine Strafaussetzung wegen As einziger Vorstrafe (40 Tagessätze wegen Beleidigung, § 185 StGB) nicht in Frage. A führt mit seiner Ehefrau ein erfolgreiches Restaurant.
Versagung der Bewährung - Maßstab der Sozialprognose
A wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Gericht prüft die Strafaussetzung (§ 56 Abs. 1 StGB), verneint diese aber, da „nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ festgestellt werden könne, dass A in Zukunft straffrei bleiben werde.