Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Steuern - Anknüpfung an konkreten Vermögensbestandteil
Steuern - Anknüpfung an konkreten Vermögensbestandteil
21. Mai 2025
1 Kommentar
4,7 ★ (4.153 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist in einer Praxis als Zahnärztin angestellt. Als sie auf ihre erste Lohnabrechnung schaut, ärgert sie sich. Von ihrem Einkommen wurde ohne ihre Zustimmung direkt die Einkommenssteuer abgezogen. Dies hält sie für eine Enteignung ihres hart verdienten Geldes.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Steuern - Anknüpfung an konkreten Vermögensbestandteil
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 14 Abs. 1 GG schützt das Vermögen als solches, sodass die Erhebung von Steuern grundsätzlich in den Schutzbereich der Eigentumsfreiheit eingreift.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Alle Steuern knüpfen nur an das Vermögen als Ganzes an.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
okalinkk
14.4.2025, 11:40:52
ist die erdrosselnde Wirkung bei Einkommens und Gewerbesteuern dann entbehrlich? Ich meine im Rep gelernt zu haben, dass auch hier eine erdrosselnde Wirkung nötig ist?