Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
Keine Beschränkung des Schutzbereichs auf friedliches Verhalten ("Friedlichkeitsvorbehalt")
Keine Beschränkung des Schutzbereichs auf friedliches Verhalten ("Friedlichkeitsvorbehalt")
16. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (17.408 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Krawallmacherin K zieht nachts durch die Straßen ihrer Stadt und schlägt mit einem Baseballschläger die Seitenspiegel der dort parkenden Autos ein. K ist davon überzeugt, dass ihr Handeln bei ihren nächtlichen Spaziergängen grundrechtlich geschützt ist.
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