Öffentliches Recht

Grundrechte

Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)

Keine Beschränkung des Schutzbereichs auf friedliches Verhalten ("Friedlichkeitsvorbehalt")

Keine Beschränkung des Schutzbereichs auf friedliches Verhalten ("Friedlichkeitsvorbehalt")

16. August 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Krawallmacherin K zieht nachts durch die Straßen ihrer Stadt und schlägt mit einem Baseballschläger die Seitenspiegel der dort parkenden Autos ein. K ist davon überzeugt, dass ihr Handeln bei ihren nächtlichen Spaziergängen grundrechtlich geschützt ist.

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