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Sachbefugnis des Zedenten nach Titelumschreibung – Ausnahme: Vollstreckungsstandschaft

einfach
schwer81 % lösen richtig
24. August 2026
22 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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B tritt ihren durch Urteil titulierten Anspruch gegen K an C ab. Obwohl C bereits eine Titelumschreibung erwirkt hat, erteilt er B eine Vollstreckungs- und Einziehungsermächtigung. K erhebt Vollstreckungsabwehrklage gegen B und C. ‌

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