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Die Bundesregierung
Können Mitglieder des Bundestags einzelne Bundesminister „stürzen“?
Können Mitglieder des Bundestags einzelne Bundesminister „stürzen“?
17. Juli 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundeskanzler O hat nach seiner Wahl die Bundesminister und Bundesministerinnen der neuen Regierung bestimmt. Nachdem Minister C ständig Gesetzesvorhaben des Parlaments blockiert, fragt sich Abgeordnete A, wie man C „loswerden“ könnte.
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Einordnung des Falls
Können Mitglieder des Bundestags einzelne Bundesminister „stürzen“?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bundesminister werden durch die Abgeordneten des Bundestags bestimmt und können daher auch durch diese „abgewählt“ werden (vgl. Art. 64 Abs. 1 GG).
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Bundesminister C könnte sein Amt dadurch verlieren, dass der Bundespräsident den C auf Os Veranlassung entlässt (Art. 64 Abs. 1 GG).
Ja, in der Tat!
3. Abgeordnete A fragt sich, ob es einen mittelbaren Weg gibt, C zu „stürzen“, und erinnert sich an die Möglichkeit eines Misstrauensvotums. Regelt Art. 67 GG das sog. „konstruktive Misstrauensvotum“?
Ja!
4. A will nicht die gesamte Regierung „stürzen“ (vgl. Art. 67 GG). Regelt das Grundgesetz die Möglichkeit eines Misstrauensvotums gegen einen einzelnen Minister?
Nein!
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