Öffentliches Recht
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Die Bundesregierung
(Vorzeitige) Beendigung einer Regierung – Rücktritt des Bundeskanzlers
(Vorzeitige) Beendigung einer Regierung – Rücktritt des Bundeskanzlers
26. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundeskanzler K ist in einen Skandal verwickelt, der das Vertrauen in ihn stark beeinträchtigt. Auf das Drängen seiner Parteihin entscheidet er sich, vom Amt des Bundeskanzlers zurückzutreten. Sein Assistent A soll den Rücktritt vorbereiten.
Diesen Fall lösen 78,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
(Vorzeitige) Beendigung einer Regierung – Rücktritt des Bundeskanzlers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist verwirrt, weil er im Grundgesetz nichts zum Rücktritt des Bundeskanzlers findet. Ist dieser ausdrücklich in Art. 63 GG geregelt?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler sowie die Bundesminister und entlässt die Bundesminister (Art. 63 Abs. 2 S. 2, Art. 64 Abs. 1 GG).
Genau, so ist das!
3. Die Möglichkeit des Rücktritts ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich normiert. Gibt es dagegen eine Norm, die die Form der Rücktrittserklärung festlegt?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Aus Art. 64 Abs. 1 GG ergibt sich, dass der Bundespräsident den Bundeskanzler eigenständig „absetzen“ kann.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Skra8
17.4.2025, 15:47:18
Liebes Jura-Fuchs-Team, ich meine, dass die Notverordnungen der Weimarer Reichsverfassung nicht in Art. 58 WRV verankert waren, sondern in Art. 48 WRV. Hier wäre – sofern ich nichts missverstanden habe – eine Anpassung des Verweises nötig.

Linne_Karlotta_
17.4.2025, 16:14:42
Hallo Skra8, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team