Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Die Bundesregierung
(Vorzeitige) Beendigung einer Regierung – Rücktritt des Bundeskanzlers
(Vorzeitige) Beendigung einer Regierung – Rücktritt des Bundeskanzlers
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundeskanzler K ist in einen Skandal verwickelt, der das Vertrauen in ihn stark beeinträchtigt. Auf das Drängen seiner Parteihin entscheidet er sich, vom Amt des Bundeskanzlers zurückzutreten. Sein Assistent A soll den Rücktritt vorbereiten.
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Einordnung des Falls
(Vorzeitige) Beendigung einer Regierung – Rücktritt des Bundeskanzlers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist verwirrt, weil er im Grundgesetz nichts zum Rücktritt des Bundeskanzlers findet. Ist dieser ausdrücklich in Art. 63 GG geregelt?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler sowie die Bundesminister und entlässt die Bundesminister (Art. 63 Abs. 1, Art. 64 Abs. 1 GG).
Genau, so ist das!
3. Die Möglichkeit des Rücktritts ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich normiert. Gibt es dagegen eine Norm, die die Form der Rücktrittserklärung festlegt?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Aus Art. 64 Abs. 1 GG ergibt sich, dass der Bundespräsident den Bundeskanzler auch gegen dessen Willen aus dem Amt entlassen darf.
Nein!
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