Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Grundfall: nachteilige Inhalts- und Schrankenbestimmung
Grundfall: nachteilige Inhalts- und Schrankenbestimmung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist Eigentümerin einer Burg, die schon seit Jahrhunderten im Familienbesitz ist. Da sie keine Lust hat, sich um den Erhalt zu kümmern, zerfällt diese immer weiter. Nach einem neuen Denkmalschutzgesetz muss B aber nun Maßnahmen ergreifen, um die Burg wieder in Schuss zu bringen.
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Einordnung des Falls
Grundfall: nachteilige Inhalts- und Schrankenbestimmung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Liegt ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit der B vor (vgl. Art. 14 Abs. 1 GG)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelt es sich bei dem Gesetz um eine (Legal-)Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Inhalts- und Schrankenbestimmungen unterliegen einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt.
Nein!
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