Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Posten eines Selfies in Wahlkabine zulässig?
Posten eines Selfies in Wahlkabine zulässig?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Influencerin I macht in der Wahlkabine ein Selfie von sich und ihrem ausgefüllten Wahlzettel und postet dieses auf Instagram. Fotografieren in der Wahlkabine ist nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Bundeswahlordnung nicht untersagt.
Diesen Fall lösen 81,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Posten eines Selfies in Wahlkabine zulässig?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach h.M. bedeutet das Recht zur geheimen Wahl während der Stimmabgabe gleichzeitig die Pflicht, die Stimme geheim abzugeben.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach einer Gegenansicht muss eine Person, die ihre Wahlentscheidung freiwillig offenbart, nicht geschützt werden.
Genau, so ist das!
3. Die spätere Veröffentlichung des Selfie könnte allerdings andere Wählende beeinflussen.
Ja, in der Tat!
4. Schon durch das Posten des Selfies aus der Wahlkabine hat I unzulässig Druck auf andere Wählende ausgeübt.
Nein!
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