Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei hat gesicherte Tatsachen, dass Terrorist T mit einem Auto einen Anschlag auf einen Karnevalsumzug verüben will. Die Polizei hört deshalb Ts Telefongespräche mit.
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Einordnung des Falls
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In vielen Polizeigesetzen/ Datenverarbeitungsgesetzen der Länder bestehen verschiedene Standardermächtigungen zur Überwachung der Telekommunikation (kurz TKÜ).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch das polizeiliche Abhören von Ts Telefon ist der sachliche Schutzbereich vom Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) eröffnet.
Ja, in der Tat!
3. Die Polizei ist unter Einhaltung der formellen und materiellen Rechtmäßgkeitisvoraussetzungen befugt, die laufende Kommunikation von T zu überwachen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jonas0108
20.9.2024, 11:48:33
Greift die Quellen-TKÜ in das Fernmeldegeheimnis ein, oder liegt nur ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, weil ja das Gerät selbst und nicht der Kommunikationsvorgang infiltriert bzw überwacht wird?
Nils
25.10.2024, 08:38:16
Im Sachverhalt steht nichts davon, dass die Maßnahme richterlich angeordnet wurde. In der Lösung hingegen schon.