Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
2. April 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (3.092 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Polizei hat gesicherte Tatsachen, dass Terrorist T mit einem Auto einen Anschlag auf einen Karnevalsumzug verüben will. Die Polizei hört deshalb nach richterlicher Anordnung Ts Telefongespräche mit.
Diesen Fall lösen 96,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In vielen Polizei-/Datenverarbeitungsgesetzen der Länder gibt es verschiedene Standardermächtigungen zur Überwachung der Telekommunikation (kurz TKÜ).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch das polizeiliche Abhören von Ts Telefon ist der sachliche Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) eröffnet.
Ja, in der Tat!
3. Die Polizei ist unter Einhaltung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen befugt, die laufende Kommunikation des T zu überwachen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jonas0108
20.9.2024, 11:48:33
Greift die Quellen-TKÜ in das Fernmeldegeheimnis ein, oder liegt nur ein
Eingriffin das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, weil ja das Gerät selbst und nicht der Kommunikationsvorgang infiltriert bzw überwacht wird?
Wysiati
21.1.2025, 15:35:09
Die bayrische Ermächtigungsgrundlage wäre Art. 42 PAG (iVm Art. 44), oder?