Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei hat gesicherte Tatsachen, dass Terrorist T mit einem Auto einen Anschlag auf einen Karnevalsumzug verüben will. Die Polizei hört deshalb Ts Telefongespräche mit.
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Einordnung des Falls
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In vielen Polizeigesetzen/ Datenverarbeitungsgesetzen der Länder bestehen verschiedene Standardermächtigungen zur Überwachung der Telekommunikation (kurz TKÜ).
Genau, so ist das!
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2. Durch das polizeiliche Abhören von Ts Telefon ist der sachliche Schutzbereich vom Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) eröffnet.
Ja, in der Tat!
3. Die Polizei ist unter Einhaltung der formellen und materiellen Rechtmäßgkeitisvoraussetzungen befugt, die laufende Kommunikation von T zu überwachen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jonas0108
20.9.2024, 11:48:33
Greift die Quellen-
TKÜin das Fernmeldegeheimnis ein, oder liegt nur ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, weil ja das Gerät selbst und nicht der Kommunikationsvorgang infiltriert bzw überwacht wird?