Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Pflicht zur geheimen Stimmabgabe
Pflicht zur geheimen Stimmabgabe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra (L) und ihre Freundin Franky (F) gehen zusammen zur Bundestagswahl. Weil es für L und F das erste Mal ist, wollen sie gerne zusammen in eine Wahlkabine gehen. Später sind sie mit Freundinnen in einer Bar verabredet, um über ihre Wahlentscheidung zu reden.
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Einordnung des Falls
Pflicht zur geheimen Stimmabgabe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In den Wahllokalen wird die geheime Stimmabgabe unter anderem dadurch sichergestellt, dass es Wahlkabinen gibt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn Wählende gerne zusammen in eine Wahlkabine gehen wollen, dürfen sie das nach h.M. tun.
Nein!
3. L und F ist es außerdem verboten, später ihren Freundinnen ihre Wahlentscheidung mitzuteilen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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