Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Grundfall: Isolierte Anfechtung begründet, weil NB rechtswidrig
Grundfall: Isolierte Anfechtung begründet, weil NB rechtswidrig
4. Juli 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Träger einer Waldorfschule, welche als Ersatzschule genehmigt ist. A beantragt eine Genehmigung für die Erweiterung der Schule um die Klassen 7 bis 9. Behörde B erlässt die Genehmigung mit dem formell rechtmäßigen Zusatz, dass diese widerrufen werden kann, wenn kombinierte Klassen aus verschiedenen Jahrgangsstufen gebildet werden.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Isolierte Anfechtung begründet, weil NB rechtswidrig
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Genehmigung wäre ohne den Widerrufsvorbehalt rechtswidrig, weil dieser gesetzlich vorgesehen ist.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Die Nebenbestimmung ist formell rechtmäßig. Ihre materielle Rechtmäßigkeit richtet sich unter anderem nach § 36 Abs. 1 VwVfG.
Ja!
3. B ist der Meinung, durch gemischte Klassen würde die Schule hinter staatlichen Einrichtungen zurückstehen. Ist ein Anspruch auf Erlass der Genehmigung daher abzulehnen?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Widerrufsvorbehalt ist weder durch eine Rechtsvorschrift zugelassen, noch dazu erforderlich, den gesetzlichen Zweck der Genehmigung zu erreichen. Die Nebenbestimmung ist rechtswidrig und As Klage begründet.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
AngeD
17.4.2025, 13:41:10
Woher Weiß ich, dass Art. 7 Abs. 4 GG die für den Fall einzig relevante Norm ist und nicht andere Normen aus dem Schulgesetz zB zu prüfen sind?