Einführungsfall: Klagebefugnis i.R.v. § 43 VwGO

4. März 2026

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leichtmittelschwer

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A ist Altenpfleger und deswegen gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 PflegeKG Mitglied in der Pflegekammer Niedersachsen (Pflichtmitgliedschaft). A ist der Meinung, zwischen ihm und der Pflegekammer Niedersachsen besteht kein solches Rechtsverhältnis.

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