Analoge Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO?
14. Juli 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (1.940 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Altenpfleger und deswegen gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 PflegeKG Mitglied in der Pflegekammer Niedersachsen (Pflichtmitgliedschaft). A ist der Meinung, er sei kein Mitglied der Pflegekammer. Er will dies bestätigt bekommen, um keine Beiträge mehr zahlen zu müssen.
Diesen Fall lösen 81,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Analoge Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nachdem die Behörde eine entsprechende Bestätigung verweigert, klagt A. Ist die statthafte Klageart die Feststellungsklage (§ 43 VwGO)?
Ja!
2. Ob der Kläger bei der Feststellungsklage klagebefugt sein muss, ist umstritten. Sprechen der Wortlaut des § 43 VwGO und seine systematische Stellung gegen das Erfordernis der Klagebefugnis?
Genau, so ist das!
3. Die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) dient insbesondere dazu, Popularklagen auszuschließen. Spricht dies dafür, § 42 Abs. 2 VwGO analog auf die Feststellungsklage (§ 43 VwGO) anzuwenden?
Ja, in der Tat!
4. Durch die Zulässigkeitsvoraussetzung des Feststellungsinteresses (§ 43 Abs. 1 a.E. VwGO) ist ein Bezug zu den subjektiven Interessen des Klägers hergestellt. Spricht dies dafür, dass man zusätzlich § 42 Abs. 2 VwGO analog anwenden muss?
Nein!
5. Wenn wir der Meinung folgen, die § 42 Abs. 2 VwGO analog anwendet: Ist A vorliegend klagebefugt?
Genau, so ist das!
6. Kommen die beiden Ansichten zur Klagebefugnis vorliegend zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Zulässigkeit von As Klage?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Paul Hendewerk
20.6.2025, 10:59:01
Mir leuchtet insbesondere bei der negativen
Feststellungsklagenicht ein, wie man die
Klagebefugnisnach § 42 II VwGO analog überhaupt anwenden kann. Bei der Anfechtungs- und der
Verpflichtungsklagesind die Voraussetzungen insoweit klar: Kläger ist klagebefugt, wenn er geltend macht, durch den VA möglicherweise in eigenen Rechten verletzt zu sein bzw. möglicherweise einen Anspruch auf Erlass des begehrten VA zu haben. Aber wie ist bei der allgemeinen
Feststellungsklagevorzugehen? Bei der negativen
Feststellungsklagebegehrt der Kläger ja gerade die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses. Wenn das Rechtsverhältnis tatsächlich nicht besteht, kann es ja aber logischerweise auch keine Rechtverletzung geben.