Öffentliches Recht

Grundrechte

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)

Verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung - keine Ausgleichspflicht

Verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung - keine Ausgleichspflicht

30. August 2025

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E ist Eigentümer einiger Wohnungen. Diese vermietet er in der Mainzer Innenstadt, wo Wohnraum rar ist. Als er gerade die Miete erneut um ein Vielfaches der ortsüblichen und angemessenen Miete erhöhen will, erlässt der Bundestag eine Mietpreisbremse für angespannte Wohnungsmärkte (§§ 556d ff. BGB), die seine geplante Erhöhung verhindert.

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