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Verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung - keine Ausgleichspflicht
Sachverhalt
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Verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung - ausnahmsweise Ausgleichspflicht?
B ist Eigentümerin einer verfallenen Burg, die wirtschaftlich nicht nutzbar ist. B will sie abreißen. Nach einem neuen Denkmalschutzgesetz wird der Abriss von Kulturdenkmälern generell verboten und Eigentümer verpflichtet, diese zu erhalten. Für den Fall, dass das Gesetz „in sonstiger Weise enteignend“ wirke, sieht es eine angemessene Entschädigung vor.
Pflichtexemplarentscheidung
Der Bundestag beschließt, dass jeder Verlag oder Selbstverleger ein Exemplar von allen herauskommenden Werken an die deutsche Nationalbibliothek kostenlos abgeben muss. A, der pro Jahr nur zehn besonders wertvolle Bücher herausbringt, fühlt sich in seiner Eigentumsfreiheit verletzt.