Öffentliches Recht
VwGO
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Eröffnung des Verwaltungsgerichtswegs bei Anspruch auf Bewilligungsbescheid
Eröffnung des Verwaltungsgerichtswegs bei Anspruch auf Bewilligungsbescheid
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M beantragt bei der Stadt S Geld für die Sanierung seines alten, denkmalgeschützten Hauses. Die Stadt lehnt den Antrag ab. M will das nicht hinnehmen und klagt vor dem Verwaltungsgericht auf den Erlass eines Bewilligungsbescheids.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eröffnung des Verwaltungsgerichtswegs bei Anspruch auf Bewilligungsbescheid
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Streitigkeit gibt es keine aufdrängende Sonderzuweisung. Richtet sich die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Bewilligung beruft sich M auf eine Förderrichtlinie der Stadt. Nach dieser kann S ein Sanierungsvorhaben mit Geldleistungen fördern, wenn die Antragstellenden gewisse Kriterien erfüllen. Ist damit eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit gegeben?
Ja!
3. Ist die Streitigkeit auch nichtverfassungsrechtlicher Art?
Genau, so ist das!
4. Schließlich dürfte keine abdrängende Sonderzuweisung einschlägig sein. Eine solche enthält grds. der § 40 Abs. 2 S. 1 VwGO
Ja, in der Tat!
5. M will einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung einer Geldleistung geltend machen. Greift hier eine abdrängende Sonderzuweisung aus § 40 Abs. 2 S. 1 VwGO?
Nein!
Fundstellen
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