Öffentliches Recht
VwGO
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Eröffnung des Verwaltungsgerichtswegs bei Anspruch auf Bewilligungsbescheid
Eröffnung des Verwaltungsgerichtswegs bei Anspruch auf Bewilligungsbescheid
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M beantragt bei der Stadt S Geld für die Sanierung seines alten, denkmalgeschützten Hauses. Die Stadt lehnt den Antrag ab. M will das nicht hinnehmen und klagt vor dem Verwaltungsgericht auf den Erlass eines Bewilligungsbescheids.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eröffnung des Verwaltungsgerichtswegs bei Anspruch auf Bewilligungsbescheid
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Streitigkeit gibt es keine aufdrängende Sonderzuweisung. Richtet sich die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Bewilligung beruft sich M auf eine Förderrichtlinie der Stadt. Nach dieser kann S ein Sanierungsvorhaben mit Geldleistungen fördern, wenn die Antragstellenden gewisse Kriterien erfüllen. Ist damit eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit gegeben?
Ja!
3. Ist die Streitigkeit auch nichtverfassungsrechtlicher Art?
Genau, so ist das!
4. Schließlich dürfte keine abdrängende Sonderzuweisung einschlägig sein. Enthält § 40 Abs. 2 S. 1 VwGO eine abdrängende Sonderzuweisung?
Ja, in der Tat!
5. M will einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung einer Geldleistung geltend machen. Greift hier eine abdrängende Sonderzuweisung aus § 40 Abs. 2 S. 1 VwGO?
Nein!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
24.12.2024, 13:19:11
Die Formulierung der Frage sollte besser lauten, ob § 40 II 1 VwGO grundsätzlich abdrängende Sonderzuweisungen enthält. Ansonsten kann die Frage dahingehen missverstanden werden, ob eine solche hier auf den Fall zutrifft.
Leo Lee
24.12.2024, 18:41:56
Hallo Dogu, vielen Dank für den sehr wichtigen Hinweis! In der Tat war diese Formulierung bei der Fragestellung etwas missverständlich, weshalb wir den Text nunmehr angepasst haben durch eine neutrale Formulierung, um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen. Wir möchten uns bei dir vielmals dafür bedanken, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo