Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Sonderfall: Betriebsbedingter Eingriff
Sonderfall: Betriebsbedingter Eingriff
20. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (2.163 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Post- und Paketbote P sortiert jeden Tag zu Schichtbeginn seine Sendungen, um diese so effizient wie möglich auszutragen. Dafür schaut er sich die Adressdaten der Empfänger an und sortiert die Sendungen jeweils entlang seiner Gangroute in ein Regal ein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sonderfall: Betriebsbedingter Eingriff
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Postgeheimnis schützt Inhalt und Beförderungsdaten einer Sendung, wie etwa Informationen zu Absender und Empfänger.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Grundrechtsverpflichteter beeinträchtigt die Vertraulichkeit von Kommunikationsvorgängen, indem er Beförderungsdaten liest. Liegt hier immer ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 10 GG liegt vor?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ein Eingriff in das Postgeheimnis liegt dadurch vor, dass P die Empfängerdaten seiner Postsendungen liest, um diese zu sortieren.
Nein, das trifft nicht zu!
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