Öffentliches Recht

Grundrechte

Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)

Erhebung von Verkehrsdaten/ Staatlich verordnetes Abhören

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Erhebung von Verkehrsdaten/ Staatlich verordnetes Abhören

14. Mai 2026

17 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der BND hört Telefongespräche und E-Mails von Terror-Verdächtigen ab. Nach Verabschiedung einer neuen gesetzlichen Grundlage, die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, Verkehrsdaten zu erheben, für sechs Monate zu speichern und an staatliche Stellen weiterzuleiten, kann der BND sich nun seine Arbeit sparen.

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