Öffentliches Recht

Grundrechte

Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)

Erhebung von Verkehrsdaten/ Staatlich verordnetes Abhören

Erhebung von Verkehrsdaten/ Staatlich verordnetes Abhören

15. Dezember 2025

16 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Der BND hört Telefongespräche und E-Mails von Terror-Verdächtigen ab. Nach Verabschiedung einer neuen gesetzlichen Grundlage, die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, Verkehrsdaten zu erheben, für sechs Monate zu speichern und an staatliche Stellen weiterzuleiten, kann der BND sich nun seine Arbeit sparen.

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