Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Berlin
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Zielpunkt der Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Zielpunkt der Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
4. April 2025
4,8 ★ (1.172 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Querulant Q baut ohne Genehmigung eine Diskothek. Sie ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Außerdem ist sie mangels Standsicherheit einsturzgefährdet und gefährdet Nachbarn. Das Gebäude ist deshalb baurechtswidrig. Der neue Sachbearbeiter der Bauaufsichtsbehörde B ist unsicher, was zu tun ist.
Diesen Fall lösen 90,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zielpunkt der Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bauaufsichtsbehörden sind ausschließlich im Rahmen von Genehmigungsverfahren dazu berechtigt, Bauvorhaben der Bürger zu verbieten. B ist daher machtlos.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Bauaufsichtsbehörden sind nicht nur berechtigt, sondern sogar dazu verpflichtet, die Sicherheit von Bauwerken fortlaufend auch außerhalb der Genehmigungsverfahren zu überwachen.
Ja!
3. B darf nur deshalb gegen die Diskothek vorgehen, weil sie einsturzgefährdet ist und deshalb eine Gefahr für Leib und Leben Dritter darstellt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!