Akt der Europäischen Union

3. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die B-AG produziert Räucherstäbchen, welche in hohem Maße krebserregende Inhaltsstoffe enthalten. Die neu erlassene EU Verordnung 298/2025 untersagt Produktion und Vertrieb von Räucherstäbchen unter Verweis auf die von diesen ausgehenden Gesundheitsgefahren. Auf Grundlage der Verordnung wird der B-AG durch die zuständige Behörde die Produktion untersagt. Der hiergegen beschrittene Rechtsweg bleibt letztinstanzlich erfolglos. Die B-AG sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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