Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Erledigung des Grund-VAs durch Vollstreckung?
Erledigung des Grund-VAs durch Vollstreckung?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B erlässt einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt gegenüber Y, indem B auch die Ersatzvornahme androht. Y erhebt die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt. Noch bevor über die Klage entschieden wird, lässt B formell rechtmäßig die Ersatzvornahme durchführen und legt Y die Kosten auf.
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Einordnung des Falls
Erledigung des Grund-VAs durch Vollstreckung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Y richtete sich mit der Anfechtungsklage zunächst gegen einen wirksamen Verwaltungsakt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Verwaltungsakt wird unwirksam, wenn er sich erledigt hat.
Ja, in der Tat!
3. Durch die Anwendung des Zwangsmittels hat sich der Grundverwaltungsakt erledigt.
Nein!
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