Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2018
Grundstückswerterhöhung als Wertersatz für rückforderbare Schenkung
Grundstückswerterhöhung als Wertersatz für rückforderbare Schenkung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mutter M verkauft ihrer Tochter T 2000 ein Hausgrundstück unter Vorbehalt eines unentgeltlichen, lebenslangen Wohnrechts. 2005 verzichtet M auf das Wohnrecht und bewilligt die Löschung im Grundbuch. T vermietet die Wohnung ab 2010 für €350 Kaltmiete. 2014 wird M ins Altenheim eingeliefert. Sie wird dadurch finanziell bedürftig.
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Einordnung des Falls
Grundstückswerterhöhung als Wertersatz für rückforderbare Schenkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M und T haben 2005 einen wirksamen schuldrechtlichen Schenkungsvertrag geschlossen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der schenkweise zugewendete Gegenstand im Jahr 2005 war die Erhöhung des Grundstückswerts durch Verzicht auf die dingliche Belastung durch das Wohnungsrecht.
Ja, in der Tat!
3. Schenkungen können unter verschiedenen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden.
Ja!
4. Die Voraussetzungen des § 528 Abs. 1 S. 1 BGB (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers in Betracht) liegen vor.
Genau, so ist das!
5. Die Höhe des Rückforderungsanspruchs bemisst sich nach § 818 BGB.
Ja, in der Tat!
6. T hat nur den kapitalisierten Wert des Wohnrechts herauszugeben.
Nein!
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