Zivilrecht

Kaufrecht

Nacherfüllung

Reichweite - Weiterfresser 2

Reichweite - Weiterfresser 2

11. Juli 2025

2 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Autoliebhaber A kauft bei VW einen neuen VW Golf, dessen Außenspiegel der A direkt nach dem Kauf beim Abstellen in der Garage abfährt. Nach einer Woche stellt sich heraus, dass der Golf mit einem defekten Radio geliefert wurde.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Reichweite - Weiterfresser 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Nacherfüllungsanspruch erfasst auch sog. Weiterfresserschäden.

Genau, so ist das!

Hat sich ein Mangel seit Gefahrübergang verschlimmert oder auf andere Teile der Kaufsache ausgedehnt (Weiterfresserschaden), so sind nach hM die daraus resultierenden Schäden im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen. Denn sie wurden durch den Mangel und damit durch ein pflichtwidriges Verhalten des Verkäufers verursacht. Dem Käufer hilft die Nacherfüllung nur wenig, wenn der Verkäufer den Mangel bloß so beseitigen müsste, wie er bei Gefahrübergang bestand, und den Weiterfresserschaden nur bei Vertretenmüssen als Schadensersatz ersetzen müsste.
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2. VW muss im Rahmen der Nachbesserung auch den abgefahrenen Spiegel nachbessern.

Nein, das trifft nicht zu!

Keine Weiterfresserschäden sind nach Gefahrübergang eingetretene Schäden, die vom Mangel unabhängig sind. Denn diese Schäden haben mit dem Mangel nichts zu tun hat fallen nach der allgemeinen Regel des § 446 S. 1 BGB in den Risikobereich des Käufers.Der abgefahrene Spiegel steht mit dem defekten Radio in keinem Zusammenhang.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

OKA

okalinkk

23.6.2025, 16:18:29

ich verstehe den Hinweis auf 446 nicht so ganz. Ein „zufälliger“ Untergang bzw eine „zufällige“ Beschädigung liegt doch nur vor, wenn der Untergang bzw die Beschädigung weder vom Verkäufer noch vom Käufer zu vertreten ist. Der K hat die Beschädigung hier doch aber fahrlässig ver

schuld

et?

WALD

waldhauz

25.6.2025, 18:34:23

Wie du bereits geschrieben hast, bedeutet zufällig, dass weder Verkäufer noch Käufer dies zu vertreten haben. Der Käufer trägt nach Übergang trotzdem dafür die

Gefahr

. Daher lese ich es so, dass wenn der Käufer nach

Gefahr

übergang für den zufälligen Untergang oder die zufällige Beschädigung aufkommt, er allemal dann auch für fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einzustehen hat.


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