[...Wird geladen]

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

Autoliebhaber A kauft bei VW einen neuen VW Golf, dessen Außenspiegel der A direkt nach dem Kauf beim Abstellen in der Garage abfährt. Nach einer Woche stellt sich heraus, dass der Golf mit einem defekten Radio geliefert wurde.

Einordnung des Falls

Reichweite - Weiterfresser 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Nacherfüllungsanspruch erfasst auch sog. Weiterfresserschäden.

Genau, so ist das!

Hat sich ein Mangel seit Gefahrübergang verschlimmert oder auf andere Teile der Kaufsache ausgedehnt (Weiterfresserschaden), so sind nach hM die daraus resultierenden Schäden im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen. Denn sie wurden durch den Mangel und damit durch ein pflichtwidriges Verhalten des Verkäufers verursacht. Dem Käufer hilft die Nacherfüllung nur wenig, wenn der Verkäufer den Mangel bloß so beseitigen müsste, wie er bei Gefahrübergang bestand, und den Weiterfresserschaden nur bei Vertretenmüssen als Schadensersatz ersetzen müsste.

2. VW muss im Rahmen der Nachbesserung auch den abgefahrenen Spiegel nachbessern.

Nein, das trifft nicht zu!

Keine Weiterfresserschäden sind nach Gefahrübergang eingetretene Schäden, die vom Mangel unabhängig sind. Denn diese Schäden haben mit dem Mangel nichts zu tun hat fallen nach der allgemeinen Regel des § 446 S. 1 BGB in den Risikobereich des Käufers.Der abgefahrene Spiegel steht mit dem defekten Radio in keinem Zusammenhang.

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024