Reichweite - Weiterfresser 2
11. Juli 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (13.580 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autoliebhaber A kauft bei VW einen neuen VW Golf, dessen Außenspiegel der A direkt nach dem Kauf beim Abstellen in der Garage abfährt. Nach einer Woche stellt sich heraus, dass der Golf mit einem defekten Radio geliefert wurde.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Reichweite - Weiterfresser 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Nacherfüllungsanspruch erfasst auch sog. Weiterfresserschäden.
Genau, so ist das!
2. VW muss im Rahmen der Nachbesserung auch den abgefahrenen Spiegel nachbessern.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
okalinkk
23.6.2025, 16:18:29
ich verstehe den Hinweis auf 446 nicht so ganz. Ein „zufälliger“ Untergang bzw eine „zufällige“ Beschädigung liegt doch nur vor, wenn der Untergang bzw die Beschädigung weder vom Verkäufer noch vom Käufer zu vertreten ist. Der K hat die Beschädigung hier doch aber fahrlässig ver
schuldet?
waldhauz
25.6.2025, 18:34:23
Wie du bereits geschrieben hast, bedeutet zufällig, dass weder Verkäufer noch Käufer dies zu vertreten haben. Der Käufer trägt nach Übergang trotzdem dafür die
Gefahr. Daher lese ich es so, dass wenn der Käufer nach
Gefahrübergang für den zufälligen Untergang oder die zufällige Beschädigung aufkommt, er allemal dann auch für fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einzustehen hat.