Reichweite - Weiterfresser 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S kauft bei Hersteller H einen OLED-Fernseher. H hat fahrlässig Drähte im Fernseher falsch verkabelt, wodurch der Fernseher bei S explodiert und ihre Playstation 5 beschädigt, die neben dem Fernseher steht.
Einordnung des Falls
Reichweite - Weiterfresser 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Nacherfüllung umfasst die Nachlieferung eines anderen Fernsehers.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
2. Der Nacherfüllungsanspruch erfasst auch sog. Weiterfresserschäden.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!
3. Im Rahmen der Nacherfüllung muss H auch den Schaden an der Playstation beseitigen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs kostenlos testen

Larzed
27.5.2022, 10:04:09
Würde sich der Anspruch auf die Playstation nicht alternativ auch in Verbindung mit den Mängelgewährleistungsvorschriften ergeben, weil der Schaden an der Playstation durch die Kaufsache nach Gefahrübergang entstanden ist? Also AGL §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 als Schadensersatz neben der Leistung? Oder muss man ausschließlich nur auf die Verletzung der Schutzpflichten nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB abstellen?

Nora Mommsen
21.6.2022, 11:41:45
Hallo Larzed, die Mängelgewährleistungsrechte umfassen zwar Weiterfresserschäden an derselben Sache, wenn also z.B. durch ein fehlerhaftes Kleinteil das gesamte Gerät beschädigt wird und beschränken sich nicht auf den Austausch des Kleinteils. Allerdings sind Schäden an anderen Gegenständen nicht von den Mängelgewährleistungsansprüchen erfasst, diese können lediglich über §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB oder über das Deliktsrecht geltend gemacht werden. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team.

Fiona
10.10.2022, 11:18:04
Wie verhält es sich bei einem mangelhaften Ofen, welcher in die Küche eingebaut wurde? Würden Schäden an der Küche unter die Nacherfüllung oder 280 fallen?

Antonia
9.1.2023, 20:15:39
Ich würde mal sagen der Ofen bleibt eine eigenständige Sache. In § 439 III BGB wird ja explizit der Fall angesprochen, dass die Sache eingebaut wurde (in dem Fall ja in die Küche) und der Käufer die für das Entfernen der mangelhaften Sache (in dem Fall der Ofen) getätigten Aufwendungen ersetzt bekommt. Dafür spricht mMn auch, dass man einen Ofen ja immer wieder aus der Küche entfernen kann und er daher seine Eigenschaft als eigenständige Sache nicht verlieren dürfte

CR7
12.4.2023, 18:26:29
Wie sieht es eigentlich mit einem Anspruch gegen den Hersteller aus?

Nordisch
19.10.2023, 08:56:58
Danke! Sehr verständlich aufgearbeitet! Sache selbst kaputt -> Äquivalenzinteresse also Nacherfüllung Weitergefressener Schaden -> Integritätsinteresse also verschuldenabhängige SEA