Reichweite - Weiterfresser 3
13. Juli 2025
27 Kommentare
4,8 ★ (24.879 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S kauft bei Hersteller H einen OLED-Fernseher. H hat fahrlässig Drähte im Fernseher falsch verkabelt, wodurch der Fernseher bei S explodiert und ihre Playstation 5 beschädigt, die neben dem Fernseher steht.
Diesen Fall lösen 82,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Reichweite - Weiterfresser 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Nacherfüllung umfasst die Nachlieferung eines anderen Fernsehers.
Ja!
2. Der Nacherfüllungsanspruch erfasst auch sog. Weiterfresserschäden.
Genau, so ist das!
3. Im Rahmen der Nacherfüllung muss H auch den Schaden an der Playstation beseitigen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Larzed
27.5.2022, 10:04:09
Würde sich der Anspruch auf die Playstation nicht alternativ auch in Verbindung mit den Mängelgewährleistungsvorschriften ergeben, weil der Schaden an der Playstation durch die Kaufsache nach
Gefahrübergang entstanden ist? Also AGL §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 als
Schadensersatz neben der Leistung? Oder muss man ausschließlich nur auf die Verletzung der
Schutzpflichten nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB abstellen?

Nora Mommsen
21.6.2022, 11:41:45
Hallo Larzed, die Mängelgewähr
leistungsrechteumfassen zwar
Weiterfresserschädenan derselben Sache, wenn also z.B. durch ein fehlerhaftes Kleinteil das gesamte Gerät beschädigt wird und beschränken sich nicht auf den Austausch des Kleinteils. Allerdings sind Schäden an anderen Gegenständen nicht von den Mängelgewährleistungsansprüchen erfasst, diese können lediglich über §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB oder über das Deliktsrecht geltend gemacht werden. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team.

Steinfan
25.3.2024, 15:27:28
Hallo, die Antwort halte ich in dieser Form für unvollständig. Nach welcher Anspruchsgrundlage
Mangelfolgeschädenzu ersetzen sind, ist keineswegs unumstritten. Im Wesentlichen wird vertreten, dass Ersatz über §§ 437 Nr. 3, 280 I oder über §§ 437 Nr. 3, 280 I, II, 286 verlangt werden kann. Das §§ 280 I, 241 II die richtige (und einzige) AGL sein soll, ist mir nicht bekannt. Es handelt sich um klassisches Problem aus dem
Schuldrecht, welches beim Mahnungserfordernis relevant wird. Korrigiert mich gerne, wenn ich hier gerade etwas übersehe. LG
nmew
29.3.2025, 12:27:56
Das sehe ich auch so @[Steinfan](235363) Es ist ja im Rahmen v
437 Nr 3, 280 I auch anerkannt, dass grundsätzlich auch Nutzungsausfallschäden ersatzfähig sind. Danach muss man eben in den Streit gehen, ob es noch der zusätzlichen VSS des 286 bedarf. Hast du evtl eine Quelle für die Aussage, dass stets 280 I, 241 II zur Anwendung kommt ? @[Nora Mommsen](178057)
okalinkk
23.6.2025, 16:25:28
Ich denke @[Nora Mommsen](178057) muss sich hier vertan haben. Es wäre mir neu, lediglich auf 280 I abzustellen.
nmew
23.6.2025, 20:41:40
Danke für die rückversicherung !

Fiona
10.10.2022, 11:18:04
Wie verhält es sich bei einem mangelhaften Ofen, welcher in die Küche eingebaut wurde? Würden Schäden an der Küche unter die Nacherfüllung oder 280 fallen?

Antonia
9.1.2023, 20:15:39
Ich würde mal sagen der Ofen bleibt eine eigenständige Sache. In §
439 III BGBwird ja explizit der Fall angesprochen, dass die Sache eingebaut wurde (in dem Fall ja in die Küche) und der Käufer die für das Entfernen der mangelhaften Sache (in dem Fall der Ofen) getätigten Aufwendungen ersetzt bekommt. Dafür spricht mMn auch, dass man einen Ofen ja immer wieder aus der Küche entfernen kann und er daher seine Eigenschaft als eigenständige Sache nicht verlieren dürfte

CR7
12.4.2023, 18:26:29
Wie sieht es eigentlich mit einem Anspruch gegen den Hersteller aus?
Angelo
28.1.2025, 22:25:21
Wird in der letzten Frage unter „Vertiefung“ erklärt: Anspruch auf SE aus 280 I

Nordisch
19.10.2023, 08:56:58
Danke! Sehr verständlich aufgearbeitet! Sache selbst kaputt ->
Äquivalenzinteressealso Nacherfüllung Weitergefressener Schaden ->
Integritätsinteressealso ver
schuldenabhängige SEA

paulmachtexamen
26.5.2024, 21:57:52
Deine Antwort verstehe ich leider noch nicht so ganz. Warum sollte beim
Weiterfresserschadennur ein ver
schuldensabhängiger SEA möglich sein? In der Lektion haben wir doch gerade gelernt, dass ein
Weiterfresserschadenauch im Rahmen der ver
schuldensunabhängigen Nacherfüllung (also gerade kein SE) ersetzt verlangt werden kann.
david1234
10.6.2024, 18:26:18
Hi! Der Weierfresserschaden betrifft NUR die Kaufsache, also den Fernseher, da dieser beim Verkäufer gekauft wurde. Die PS5 ist ein andere Sache, daher ist ein
Weiterfresserschadenan dieser nicht möglich.

paulmachtexamen
10.6.2024, 23:15:40
Hi David, ganz genau! Deswegen verstehe ich die Aussage von Nordisch nicht, weshalb beim
Weiterfresserschadennur das
Integritätsinteressebetroffen sei. Weil es sich beim
Weiterfresserschadenum einen Mangel der Kaufsache handelt, ist jedenfalls auch das
Äquivalenzinteressegestört. Daher umfasst ja die Nacherfüllung auch den
Weiterfresserschaden. Dswg handelt es sich in diesem Fall bei der PlayStation auch nicht um einen
Weiterfresserschaden(Mangelschaden), sondern um einen
Mangelfolgeschaden. Ich sprach den
Weiterfresserschadendaher nur wegen des Kommentars von oben an. Vielleicht habe ich ja aber auch was falsch verstanden und das
Äquivalenzinteresseist beim
Weiterfresserschadengar nicht betroffen. Dann würde ich mich um eine Antwort freuen 😇.
VinceJura
5.1.2025, 18:18:49
Ich verstehe leider den Unterschied nicht zwischen der letzten Frage dieser hiesigen Lektion und der Frage davor ? Im Rahmen der Nacherfüllung muss H auch den Schaden an der Playstation beseitigen. Eigentlich ja schon, ich dachte die nacherfüllung bezieht sich auch auf Schäden die die eigentliche Kaufsache hier Fernseher gemacht hat ? Hier die Begründung: Hat sich ein Mangel seit
Gefahrübergang verschlimmert oder auf andere Teile der Kaufsache ausgedehnt (
Weiterfresserschaden), so sind nach hM die daraus resultierenden Schäden im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen. Denn sie wurden durch den Mangel und damit durch ein pflichtwidriges Verhalten des Verkäufers verursacht. Dem Käufer hilft die Nacherfüllung nur wenig, wenn der Verkäufer den Mangel bloß so beseitigen müsste, wie er bei
Gefahrübergang bestand, und den
Weiterfresserschadennur bei
Vertretenmüssenals Schadensersatz ersetzen müsste.
liste_
15.1.2025, 15:13:50
Hallo! Der
Nacherfüllungsanspruch(§§ 437 Nr. 1, 439 I BGB) bezieht sich auf den ursprünglichen Kaufgegenstand, hier also auf den Fernseher. Die Beschädigung der Playstation ist lediglich Folge des
Sachmangels (
Mangelfolgeschaden), aber nicht Teil des ursprünglichen Kaufgegenstands. Dieser Integritätsschaden kann damit - im Gegensatz zu möglichen
Weiterfresserschädenam Kaufgegenstand - über §§ 280 I, 241 II BGB geltend gemacht werden.
nondum conceptus
14.3.2025, 07:22:17
Lt. Maverick
24.4.2025, 13:12:36
§§ 280 I, III, 283 BGB ist ein Schadensersatzanspruch STATT der Leistung wegen
Unmöglichkeit. Hierbei wird das
Äquivalenzinteresse(=
Erfüllungsinteresse) bedient. Stell dir einfach die Frage: Kann der entstandene Schaden an der PlayStation durch vertragsgemäße Erfüllung beseitigt werden? Nein. Der Schaden bleibt selbst dann bestehen, wenn der Mangel am Fernseher im Wege der Nacherfüllung beseitigt wird. Sollte die Nacherfüllung unmöglich sein, muss man sich einfach fragen, wenn sie möglich wäre, würde dann auch der Schaden an der PlayStation behoben werden? Auch hier: Nein. Der Schaden an der PlayStation betrifft das
Integritätsinteresseund ist deshalb über §§ 437 Nr. 3, 280 I, 241 II BGB geltend zu machen.

GS99
23.5.2025, 14:30:20
Hallo liebes Jurafuchs Team, ich habe in dieser Aufgabe ein paar Tippfehler gefunden: 1) Keine
Weiterfresserschädensind nach
Gefahrübergang eingetretene Schäden, die vom Mangel unabhängig sind. Denn diese Schäden haben mit dem Mangel nichts zu tun *hat* (sollte hier "und" heißen) fallen nach der allgemeinen Regel des § 446 S. 1 BGB in den Risikobereich des Käufers. 2) Nicht im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen sind Schäden, die infolge des Mangels an anderen Sachen des Käufers entstehen. Denn die Nacherfüllung soll die Kaufsache in den vertragsgemäßen Zustand versetzen, damit sie dem Käufer in Zukunft in diesem Zustand zur Verfügung steht. Sie soll aber nicht Schäden ausgleichen, die in der Vergangenheit an anderen Rechtsgütern als der Kaufsache selbst *entstandene* (Hier sollte kein e am Ende sein) sind. Deren Ersatz kann der Käufer nur mit Hilfe eines ver
schuldensabhängigen Schadensersatzanspruchs erreichen.

Linne Hempel
26.5.2025, 14:49:45
Hallo GS99, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

Susi<3
10.6.2025, 09:55:27
Spricht man im Rahmen der kaufrechtlichen Mängelgewähr
leistungsrechtenicht von einem
Mangelfolgeschaden? Ich meine, der Begriff
Weiterfresserschadenist exklusiv für das Deliktsrecht (meint grds aber das gleiche)
okalinkk
23.6.2025, 16:23:26
Wieso wird der Anspruch hier nicht aus
437 Nr 3, 280 I hergeleitet? Die Zitation nur des 280 I ist mir neu.