Reichweite - Weiterfresser 3
31. Mai 2025
22 Kommentare
4,8 ★ (23.236 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S kauft bei Hersteller H einen OLED-Fernseher. H hat fahrlässig Drähte im Fernseher falsch verkabelt, wodurch der Fernseher bei S explodiert und ihre Playstation 5 beschädigt, die neben dem Fernseher steht.
Diesen Fall lösen 82,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Reichweite - Weiterfresser 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Nacherfüllung umfasst die Nachlieferung eines anderen Fernsehers.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Nacherfüllungsanspruch erfasst auch sog. Weiterfresserschäden.
Genau, so ist das!
3. Im Rahmen der Nacherfüllung muss H auch den Schaden an der Playstation beseitigen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Larzed
27.5.2022, 10:04:09
Würde sich der Anspruch auf die Playstation nicht alternativ auch in Verbindung mit den Mängelgewährleistungsvorschriften ergeben, weil der Schaden an der Playstation durch die Kaufsache nach Gefahrübergang entstanden ist? Also AGL §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 als
Schadensersatz neben der Leistung? Oder muss man ausschließlich nur auf die Verletzung der
Schutzpflichtennach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB abstellen?

Nora Mommsen
21.6.2022, 11:41:45
Hallo Larzed, die Mängelgewährleistungsrechte umfassen zwar
Weiterfresserschädenan derselben Sache, wenn also z.B. durch ein fehlerhaftes Kleinteil das gesamte Gerät beschädigt wird und beschränken sich nicht auf den Austausch des Kleinteils. Allerdings sind Schäden an anderen Gegenständen nicht von den Mängelgewährleistungsansprüchen erfasst, diese können lediglich über §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB oder über das Deliktsrecht geltend gemacht werden. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team.

Steinfan
25.3.2024, 15:27:28
Hallo, die Antwort halte ich in dieser Form für unvollständig. Nach welcher Anspruchsgrundlage
Mangelfolgeschädenzu ersetzen sind, ist keineswegs unumstritten. Im Wesentlichen wird vertreten, dass Ersatz über §§ 437 Nr. 3, 280 I oder über §§ 437 Nr. 3, 280 I, II, 286 verlangt werden kann. Das §§ 280 I, 241 II die richtige (und einzige) AGL sein soll, ist mir nicht bekannt. Es handelt sich um klassisches Problem aus dem
Schuldrecht, welches beim Mahnungserfordernis relevant wird. Korrigiert mich gerne, wenn ich hier gerade etwas übersehe. LG
nmew
29.3.2025, 12:27:56
Das sehe ich auch so @[Steinfan](235363) Es ist ja im Rahmen v 437 Nr 3, 280 I auch anerkannt, dass grundsätzlich auch Nutzungsausfallschäden ersatzfähig sind. Danach muss man eben in den Streit gehen, ob es noch der zusätzlichen VSS des 286 bedarf. Hast du evtl eine Quelle für die Aussage, dass stets 280 I, 241 II zur Anwendung kommt ? @[Nora Mommsen](178057)

Fiona
10.10.2022, 11:18:04
Wie verhält es sich bei einem mangelhaften Ofen, welcher in die Küche eingebaut wurde? Würden Schäden an der Küche unter die Nach
erfüllungoder 280 fallen?

Antonia
9.1.2023, 20:15:39
Ich würde mal sagen der Ofen bleibt eine eigenständige Sache. In § 439 III BGB wird ja explizit der Fall angesprochen, dass die Sache eingebaut wurde (in dem Fall ja in die Küche) und der Käufer die für das Entfernen der mangelhaften Sache (in dem Fall der Ofen) getätigten Aufwendungen ersetzt bekommt. Dafür spricht mMn auch, dass man einen Ofen ja immer wieder aus der Küche entfernen kann und er daher seine Eigenschaft als eigenständige Sache nicht verlieren dürfte

CR7
12.4.2023, 18:26:29
Wie sieht es eigentlich mit einem Anspruch gegen den Hersteller aus?
Angelo
28.1.2025, 22:25:21
Wird in der letzten Frage unter „Vertiefung“ erklärt: Anspruch auf SE aus 280 I

Nordisch
19.10.2023, 08:56:58
Danke! Sehr verständlich aufgearbeitet! Sache selbst kaputt ->
Äquivalenzinteressealso Nach
erfüllungWeitergefressener Schaden ->
Integritätsinteressealso ver
schuldenabhängige SEA

paulmachtexamen
26.5.2024, 21:57:52
Deine Antwort verstehe ich leider noch nicht so ganz. Warum sollte beim
Weiterfresserschadennur ein ver
schuldensabhängiger SEA möglich sein? In der Lektion haben wir doch gerade gelernt, dass ein
Weiterfresserschadenauch im Rahmen der ver
schuldensunabhängigen Nach
erfüllung(also gerade kein SE) ersetzt verlangt werden kann.
david1234
10.6.2024, 18:26:18
Hi! Der Weierfresserschaden betrifft NUR die Kaufsache, also den Fernseher, da dieser beim Verkäufer gekauft wurde. Die PS5 ist ein andere Sache, daher ist ein
Weiterfresserschadenan dieser nicht möglich.

paulmachtexamen
10.6.2024, 23:15:40
Hi David, ganz genau! Deswegen verstehe ich die Aussage von Nordisch nicht, weshalb beim
Weiterfresserschadennur das
Integritätsinteressebetroffen sei. Weil es sich beim
Weiterfresserschadenum einen Mangel der Kaufsache handelt, ist jedenfalls auch das
Äquivalenzinteressegestört. Daher umfasst ja die Nach
erfüllungauch den
Weiterfresserschaden. Dswg handelt es sich in diesem Fall bei der PlayStation auch nicht um einen
Weiterfresserschaden(Mangelschaden), sondern um einen
Mangelfolgeschaden. Ich sprach den
Weiterfresserschadendaher nur wegen des Kommentars von oben an. Vielleicht habe ich ja aber auch was falsch verstanden und das
Äquivalenzinteresseist beim
Weiterfresserschadengar nicht betroffen. Dann würde ich mich um eine Antwort freuen 😇.
VinceJura
5.1.2025, 18:18:49
Ich verstehe leider den Unterschied nicht zwischen der letzten Frage dieser hiesigen Lektion und der Frage davor ? Im Rahmen der Nach
erfüllungmuss H auch den Schaden an der Playstation beseitigen. Eigentlich ja schon, ich dachte die nach
erfüllungbezieht sich auch auf Schäden die die eigentliche Kaufsache hier Fernseher gemacht hat ? Hier die Begründung: Hat sich ein Mangel seit Gefahrübergang verschlimmert oder auf andere Teile der Kaufsache ausgedehnt (
Weiterfresserschaden), so sind nach hM die daraus resultierenden Schäden im Rahmen der Nach
erfüllungzu beseitigen. Denn sie wurden durch den Mangel und damit durch ein
pflichtwidriges Verhaltendes Verkäufers verursacht. Dem Käufer hilft die Nach
erfüllungnur wenig, wenn der Verkäufer den Mangel bloß so beseitigen müsste, wie er bei Gefahrübergang bestand, und den
Weiterfresserschadennur bei
Vertretenmüssenals Schadensersatz ersetzen müsste.
liste_
15.1.2025, 15:13:50
Hallo! Der Nach
erfüllungsanspruch (§§ 437 Nr. 1, 439 I BGB) bezieht sich auf den ursprünglichen Kaufgegenstand, hier also auf den Fernseher. Die
Beschädigungder Playstation ist lediglich Folge des Sachmangels (
Mangelfolgeschaden), aber nicht Teil des ursprünglichen Kaufgegenstands. Dieser Integritätsschaden kann damit - im Gegensatz zu möglichen
Weiterfresserschädenam Kaufgegenstand - über §§ 280 I, 241 II BGB geltend gemacht werden.
nondum conceptus
14.3.2025, 07:22:17
Lt. Maverick
24.4.2025, 13:12:36
§§ 280 I, III, 283 BGB ist ein Schadensersatzanspruch STATT der Leistung wegen
Unmöglichkeit. Hierbei wird das
Äquivalenzinteresse(=
Erfüllungsinteresse) bedient. Stell dir einfach die Frage: Kann der entstandene Schaden an der PlayStation durch vertragsgemäße
Erfüllungbeseitigt werden? Nein. Der Schaden bleibt selbst dann bestehen, wenn der Mangel am Fernseher im Wege der Nach
erfüllungbeseitigt wird. Sollte die Nach
erfüllungunmöglich sein, muss man sich einfach fragen, wenn sie möglich wäre, würde dann auch der Schaden an der PlayStation behoben werden? Auch hier: Nein. Der Schaden an der PlayStation betrifft das
Integritätsinteresseund ist deshalb über §§ 437 Nr. 3, 280 I, 241 II BGB geltend zu machen.

GS99
23.5.2025, 14:30:20
Hallo liebes Jurafuchs Team, ich habe in dieser Aufgabe ein paar Tippfehler gefunden: 1) Keine
Weiterfresserschädensind nach Gefahrübergang eingetretene Schäden, die vom Mangel unabhängig sind. Denn diese Schäden haben mit dem Mangel nichts zu tun *hat* (sollte hier "und" heißen) fallen nach der allgemeinen Regel des § 446 S. 1 BGB in den Risikobereich des Käufers. 2) Nicht im Rahmen der Nach
erfüllungzu beseitigen sind Schäden, die infolge des Mangels an anderen Sachen des Käufers entstehen. Denn die Nach
erfüllungsoll die Kaufsache in den vertragsgemäßen Zustand versetzen, damit sie dem Käufer in Zukunft in diesem Zustand zur Verfügung steht. Sie soll aber nicht Schäden ausgleichen, die in der Vergangenheit an anderen Rechtsgütern als der Kaufsache selbst *entstandene* (Hier sollte kein e am Ende sein) sind. Deren Ersatz kann der Käufer nur mit Hilfe eines ver
schuldensabhängigen Schadensersatzanspruchs erreichen.