Zivilrecht

Kaufrecht

Nacherfüllung

Reichweite - Weiterfresser 3

Reichweite - Weiterfresser 3

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

Studentin S kauft bei Hersteller H einen OLED-Fernseher. H hat fahrlässig Drähte im Fernseher falsch verkabelt, wodurch der Fernseher bei S explodiert und ihre Playstation 5 beschädigt, die neben dem Fernseher steht.

Diesen Fall lösen 83,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Reichweite - Weiterfresser 3

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Nacherfüllung umfasst die Nachlieferung eines anderen Fernsehers.

Ja!

Im Rahmen der Nacherfüllung ist der Mangel in der Form, wie er bei Gefahrübergang vorlag, zu beseitigen.
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2. Der Nacherfüllungsanspruch erfasst auch sog. Weiterfresserschäden.

Genau, so ist das!

Hat sich ein Mangel seit Gefahrübergang verschlimmert oder auf andere Teile der Kaufsache ausgedehnt (Weiterfresserschaden), so sind nach hM die daraus resultierenden Schäden im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen. Denn sie wurden durch den Mangel und damit durch ein pflichtwidriges Verhalten des Verkäufers verursacht. Dem Käufer hilft die Nacherfüllung nur wenig, wenn der Verkäufer den Mangel bloß so beseitigen müsste, wie er bei Gefahrübergang bestand, und den Weiterfresserschaden nur bei Vertretenmüssen als Schadensersatz ersetzen müsste.Wie Du mit dem Weiterfresserschaden im Deliktsrecht umgehst, erfährst Du hier!

3. Im Rahmen der Nacherfüllung muss H auch den Schaden an der Playstation beseitigen.

Nein, das trifft nicht zu!

Nicht im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen sind Schäden, die infolge des Mangels an anderen Sachen des Käufers entstehen. Denn die Nacherfüllung soll die Kaufsache in den vertragsgemäßen Zustand versetzen, damit sie dem Käufer in Zukunft in diesem Zustand zur Verfügung steht. Sie soll aber nicht Schäden ausgleichen, die in der Vergangenheit an anderen Rechtsgütern als der Kaufsache selbst entstandene sind. Deren Ersatz kann der Käufer nur mit Hilfe eines verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruchs erreichen.Im Hinblick auf die Playstation ergibt sich der Anspruch direkt aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Larzed

Larzed

27.5.2022, 10:04:09

Würde sich der Anspruch auf die Playstation nicht alternativ auch in Verbindung mit den Mängelgewährleistungsvorschriften ergeben, weil der Schaden an der Playstation durch die

Kaufsache

nach Gefahrübergang entstanden ist? Also AGL §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 als Schadensersatz neben der Leistung? Oder muss man ausschließlich nur auf die Verletzung der Schutzpflichten nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB abstellen?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

21.6.2022, 11:41:45

Hallo Larzed, die Mängelgewährleistungsrechte umfassen zwar Weiterfresserschäden an derselben Sache, wenn also z.B. durch ein fehlerhaftes Kleinteil das gesamte Gerät beschädigt wird und beschränken sich nicht auf den Austausch des Kleinteils. Allerdings sind Schäden an anderen Gegenständen nicht von den Mängelgewährleistungsansprüchen erfasst, diese können lediglich über §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB oder über das Deliktsrecht geltend gemacht werden. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team.

Steinfan

Steinfan

25.3.2024, 15:27:28

Hallo, die Antwort halte ich in dieser Form für unvollständig. Nach welcher Anspruchsgrundlage Mangelfolgeschäden zu ersetzen sind, ist keineswegs unumstritten. Im Wesentlichen wird vertreten, dass Ersatz über §§ 437 Nr. 3, 280 I oder über §§ 437 Nr. 3, 280 I, II, 286 verlangt werden kann. Das §§ 280 I, 241 II die richtige (und einzige) AGL sein soll, ist mir nicht bekannt. Es handelt sich um klassisches Problem aus dem Schuldrecht, welches beim Mahnungserfordernis relevant wird. Korrigiert mich gerne, wenn ich hier gerade etwas übersehe. LG

Fiona

Fiona

10.10.2022, 11:18:04

Wie verhält es sich bei einem mangelhaften Ofen, welcher in die Küche eingebaut wurde? Würden Schäden an der Küche unter die Nacherfüllung oder 280 fallen?

Antonia

Antonia

9.1.2023, 20:15:39

Ich würde mal sagen der Ofen bleibt eine eigenständige Sache. In § 439 III BGB wird ja explizit der Fall angesprochen, dass die Sache eingebaut wurde (in dem Fall ja in die Küche) und der Käufer die für das Entfernen der mangelhaften Sache (in dem Fall der Ofen) getätigten Aufwendungen ersetzt bekommt. Dafür spricht mMn auch, dass man einen Ofen ja immer wieder aus der Küche entfernen kann und er daher seine Eigenschaft als eigenständige Sache nicht verlieren dürfte

CR7

CR7

12.4.2023, 18:26:29

Wie sieht es eigentlich mit einem Anspruch gegen den Hersteller aus?

Nordisch

Nordisch

19.10.2023, 08:56:58

Danke! Sehr verständlich aufgearbeitet! Sache selbst kaputt ->

Äquivalenzinteresse

also Nacherfüllung Weitergefressener Schaden ->

Integritätsinteresse

also verschuldenabhängige SEA

paulmachtexamen

paulmachtexamen

26.5.2024, 21:57:52

Deine Antwort verstehe ich leider noch nicht so ganz. Warum sollte beim

Weiterfresserschaden

nur ein verschuldensabhängiger SEA möglich sein? In der Lektion haben wir doch gerade gelernt, dass ein

Weiterfresserschaden

auch im Rahmen der verschuldensunabhängigen Nacherfüllung (also gerade kein SE) ersetzt verlangt werden kann.

DAV

david1234

10.6.2024, 18:26:18

Hi! Der Weierfresserschaden betrifft NUR die

Kaufsache

, also den Fernseher, da dieser beim Verkäufer gekauft wurde. Die PS5 ist ein andere Sache, daher ist ein

Weiterfresserschaden

an dieser nicht möglich.

paulmachtexamen

paulmachtexamen

10.6.2024, 23:15:40

Hi David, ganz genau! Deswegen verstehe ich die Aussage von Nordisch nicht, weshalb beim

Weiterfresserschaden

nur das

Integritätsinteresse

betroffen sei. Weil es sich beim

Weiterfresserschaden

um einen Mangel der

Kaufsache

handelt, ist jedenfalls auch das

Äquivalenzinteresse

gestört. Daher umfasst ja die Nacherfüllung auch den

Weiterfresserschaden

. Dswg handelt es sich in diesem Fall bei der PlayStation auch nicht um einen

Weiterfresserschaden

(Mangelschaden), sondern um einen

Mangelfolgeschaden

. Ich sprach den

Weiterfresserschaden

daher nur wegen des Kommentars von oben an. Vielleicht habe ich ja aber auch was falsch verstanden und das

Äquivalenzinteresse

ist beim

Weiterfresserschaden

gar nicht betroffen. Dann würde ich mich um eine Antwort freuen 😇.


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