Reichweite - Weiterfresser 3
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S kauft bei Hersteller H einen OLED-Fernseher. H hat fahrlässig Drähte im Fernseher falsch verkabelt, wodurch der Fernseher bei S explodiert und ihre Playstation 5 beschädigt, die neben dem Fernseher steht.
Einordnung des Falls
Reichweite - Weiterfresser 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Nacherfüllung umfasst die Nachlieferung eines anderen Fernsehers.
Ja!
2. Der Nacherfüllungsanspruch erfasst auch sog. Weiterfresserschäden.
Genau, so ist das!
3. Im Rahmen der Nacherfüllung muss H auch den Schaden an der Playstation beseitigen.
Nein, das trifft nicht zu!
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![Larzed](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_47547.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Larzed
27.5.2022, 10:04:09
Würde sich der Anspruch auf die Playstation nicht alternativ auch in Verbindung mit den Mängelgewährleistungsvorschriften ergeben, weil der Schaden an der Playstation durch die Kaufsache nach Gefahrübergang entstanden ist? Also AGL §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 als Schadensersatz neben der Leistung? Oder muss man ausschließlich nur auf die Verletzung der Schutzpflichten nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB abstellen?
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
21.6.2022, 11:41:45
Hallo Larzed, die Mängelgewährleistungsrechte umfassen zwar Weiterfresserschäden an derselben Sache, wenn also z.B. durch ein fehlerhaftes Kleinteil das gesamte Gerät beschädigt wird und beschränken sich nicht auf den Austausch des Kleinteils. Allerdings sind Schäden an anderen Gegenständen nicht von den Mängelgewährleistungsansprüchen erfasst, diese können lediglich über §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB oder über das Deliktsrecht geltend gemacht werden. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team.
![Steinfan](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__eoaayhncckemedcgfoyyw.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Steinfan
25.3.2024, 15:27:28
Hallo, die Antwort halte ich in dieser Form für unvollständig. Nach welcher Anspruchsgrundlage Mangelfolgeschäden zu ersetzen sind, ist keineswegs unumstritten. Im Wesentlichen wird vertreten, dass Ersatz über §§ 437 Nr. 3, 280 I oder über §§ 437 Nr. 3, 280 I, II, 286 verlangt werden kann. Das §§ 280 I, 241 II die richtige (und einzige) AGL sein soll, ist mir nicht bekannt. Es handelt sich um klassisches Problem aus dem Schuldrecht, welches beim Mahnungserfordernis relevant wird. Korrigiert mich gerne, wenn ich hier gerade etwas übersehe. LG
![Fiona](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__zrnxlhyowpkjfjbmrnqkp.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Fiona
10.10.2022, 11:18:04
Wie verhält es sich bei einem mangelhaften Ofen, welcher in die Küche eingebaut wurde? Würden Schäden an der Küche unter die Nacherfüllung oder 280 fallen?
![Antonia](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__cc8o3r61ojbnawopg0kpxfk63.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Antonia
9.1.2023, 20:15:39
Ich würde mal sagen der Ofen bleibt eine eigenständige Sache. In § 439 III BGB wird ja explizit der Fall angesprochen, dass die Sache eingebaut wurde (in dem Fall ja in die Küche) und der Käufer die für das Entfernen der mangelhaften Sache (in dem Fall der Ofen) getätigten Aufwendungen ersetzt bekommt. Dafür spricht mMn auch, dass man einen Ofen ja immer wieder aus der Küche entfernen kann und er daher seine Eigenschaft als eigenständige Sache nicht verlieren dürfte
![CR7](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__dywyyccdlqqvmidbwslki.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
CR7
12.4.2023, 18:26:29
Wie sieht es eigentlich mit einem Anspruch gegen den Hersteller aus?
![Nordisch](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__65tiy6kgvoln0uj5nmziol14w.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nordisch
19.10.2023, 08:56:58
Danke! Sehr verständlich aufgearbeitet! Sache selbst kaputt ->
Äquivalenzinteressealso Nacherfüllung Weitergefressener Schaden -> Integritätsinteresse also verschuldenabhängige SEA
![paulmachtexamen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__eokgestlhcftagihuaxtq.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
paulmachtexamen
26.5.2024, 21:57:52
Deine Antwort verstehe ich leider noch nicht so ganz. Warum sollte beim
Weiterfresserschadennur ein verschuldensabhängiger SEA möglich sein? In der Lektion haben wir doch gerade gelernt, dass ein
Weiterfresserschadenauch im Rahmen der verschuldensunabhängigen Nacherfüllung (also gerade kein SE) ersetzt verlangt werden kann.
david1234
10.6.2024, 18:26:18
Hi! Der Weierfresserschaden betrifft NUR die Kaufsache, also den Fernseher, da dieser beim Verkäufer gekauft wurde. Die PS5 ist ein andere Sache, daher ist ein
Weiterfresserschadenan dieser nicht möglich.
![paulmachtexamen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__eokgestlhcftagihuaxtq.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
paulmachtexamen
10.6.2024, 23:15:40
Hi David, ganz genau! Deswegen verstehe ich die Aussage von Nordisch nicht, weshalb beim
Weiterfresserschadennur das Integritätsinteresse betroffen sei. Weil es sich beim
Weiterfresserschadenum einen Mangel der Kaufsache handelt, ist jedenfalls auch das
Äquivalenzinteressegestört. Daher umfasst ja die Nacherfüllung auch den
Weiterfresserschaden. Dswg handelt es sich in diesem Fall bei der PlayStation auch nicht um einen
Weiterfresserschaden(Mangelschaden), sondern um einen Mangelfolgeschaden. Ich sprach den
Weiterfresserschadendaher nur wegen des Kommentars von oben an. Vielleicht habe ich ja aber auch was falsch verstanden und das
Äquivalenzinteresseist beim
Weiterfresserschadengar nicht betroffen. Dann würde ich mich um eine Antwort freuen 😇.