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Rücktritt vom gemeinschaftlichen Mordversuch
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Der nachfolgenden Entscheidung des BGH lag der Mordversuch dreier Jugendliche an ihrem Lehrer zugrunde. Nahezu lehrbuchhaft lässt sich an ihr die Frage nachvollziehen, wann bei mittäterschaftlicher Tatbegehung der Übergang vom Vorbereitungsstadium zum Versuch erfolgt und unter welchen Voraussetzungen ein Mittäter von der gemeinschaftlichen Handlung zurücktreten kann.
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Der BGH hat klargestellt, dass die Garantenstellung aus Ingerenz, also aufgrund eines früheren Fehlverhaltens, ein besonderes persönliches Merkmal darstellt. Dieses kann nicht einfach auf andere Beteiligte übertragen werden kann. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem ein Autofahrer nach einem tödlichen Unfall einem Freund bei der Beseitigung von Beweismitteln geholfen hatte. Der Fahrer war auf Bitten seines Freundes, der den Unfall unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein verursacht hatte, an den Unfallort zurückgekehrt.
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