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Rücktritt vom gemeinschaftlichen Mordversuch

einfach
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9. Mai 2023
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Das unwissende Opfer L gerät in eine Falle, die ihm drei Täter gestellt haben. C täuscht einen Schock vor, während A und B hinter L ihm aufmuntern.
A, B und C planen, L zu töten. C soll L ablenken, A und B ihn von hinten erschlagen. C täuscht einen Schock vor, woraufhin sich L zu ihm beugt. A überlegt es sich anders. Er lässt den verborgenen Hammer in sein Hosenbein rutschen, wo er ihn nicht mehr ergreifen kann. Er weiß nicht, dass B seinen Hammer in der Umhängetasche gelassen hat und ebenfalls nicht zuschlagen kann. L passiert nichts.

Einordnung

Der nachfolgenden Entscheidung des BGH lag der Mordversuch dreier Jugendliche an ihrem Lehrer zugrunde. Nahezu lehrbuchhaft lässt sich an ihr die Frage nachvollziehen, wann bei mittäterschaftlicher Tatbegehung der Übergang vom Vorbereitungsstadium zum Versuch erfolgt und unter welchen Voraussetzungen ein Mittäter von der gemeinschaftlichen Handlung zurücktreten kann.

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