Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Widerklage
Baumbach'sche Kostenformel: Beklagter 1 macht Widerklage geltend, Beklagter 2 gewinnt
Baumbach'sche Kostenformel: Beklagter 1 macht Widerklage geltend, Beklagter 2 gewinnt
3. April 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Eigentümer Kurt (K) verklagt Architekt Benno (B1) und Bauunternehmer Bert (B2) auf Zahlung von €8000 als Gesamtschuldner. Widerklagend macht B1 eine Forderung von €4000 geltend. Kurt obsiegt gegen B1, gegen B2 wird die Klage abgewiesen. Bennos Widerklage ist iHv €2000 begründet.
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Einordnung des Falls
Baumbach'sche Kostenformel: Beklagter 1 macht Widerklage geltend, Beklagter 2 gewinnt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Gebührenstreitwert beträgt €20.000 (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Um zur richtigen Kostenquote zu gelangen, ist vorliegend die Baumbach’sche Kostenformel anzuwenden.
Ja!
3. Der für die Kostenquote der Gerichtskosten maßgebliche fiktive Gesamtstreitwert beträgt €20.000.
Genau, so ist das!
4. B2 muss 1/3 der Gerichtskosten tragen.
Nein, das trifft nicht zu!
5. K und B1 müssen die Gerichtskosten je zur Hälfte tragen.
Ja!
6. Die außergerichtlichen Kosten des K muss B1 zur Hälfte tragen.
Genau, so ist das!
7. Die außergerichtlichen Kosten des B1 muss dieser vollends selbst tragen.
Nein, das trifft nicht zu!
8. Die außergerichtlichen Kosten des B2 muss K vollends tragen.
Ja!
9. Der Kostentenor lautet: „Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger und der Beklagte zu 1) je zur Hälfte. 1/6 der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) werden dem Kläger auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Genau, so ist das!
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