Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Widerklage
Verkehrsunfall – Drittwiderklage des Beklagten gegen Kläger und dessen Versicherung - § 20 StVG
Verkehrsunfall – Drittwiderklage des Beklagten gegen Kläger und dessen Versicherung - § 20 StVG
13. Februar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K (Wohnsitz: X) und B (Wohnsitz: Y) sind mit ihren Autos im Straßenverkehr in Y zusammengestoßen. K erhebt Klage gegen B auf Schadensersatz in Y. B erhebt eine ebenfalls auf Schadensersatz gerichtete Widerklage gegen K und dessen Versicherung V (Sitz: Z). V hat nichts dagegen.
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Einordnung des Falls
Verkehrsunfall – Drittwiderklage des Beklagten gegen Kläger und dessen Versicherung - § 20 StVG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ks Klage ist zulässig.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Gericht in Y ist für die Widerklage gegen K örtlich unzuständig.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Widerklage gegen K ist zulässig.
Ja, in der Tat!
4. Das Gericht in Y ist auch für die Drittwiderklage gegen die V örtlich zuständig.
Ja!
5. Im Hinblick auf die parteierweiternde Drittwiderklage gegen V müssten auch die besonderen Prozessvoraussetzungen vorliegen.
Genau, so ist das!
6. Ist die parteierweiternde Drittwiderklage gegen V zulässig.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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